Auszug von einem Registergericht in Bayern
Woher bekomme ich einen Auszug vom einem Registergericht in Bayern?
Bei den Amtsgerichten gibt es Registergerichte. Dort werden dann speziell das Handelsregister, das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister und das Partnerschaftsregister geführt. Das ist nicht nur in Bayern so, sondern deutschlandweit. Es sind nicht alle dieser Register bei allen Amtsgerichten vertreten. Es kann sein, dass es bei einem Amtsgericht kein Handelsregister mehr gibt (durch Zusammenlegungen), aber trotzdem noch das Vereinsregister. In manchen Bundesländern wird das ganze Vereinsregister zentral geführt bei einem Amtsgericht. Es ist also deutschlandweit verschieden.
Wie ist es mit der Zuständigkeit der Registergerichte ?
Welches dieser Registergerichte in Bayern dann jedoch konkret zuständig ist, dies hängt auch vom Sitz (Adresse) der gesuchten Gesellschaft, des Vereins, der Genossenschaft oder der eingetragenen Partnerschaft ab. Das ist die Faustregel, aber man kann sich nicht wirklich sicher sein.
Wenn man dies nicht selbst herausfinden will, dann kann man auch einen gewerblichen Dienstleister bzw. einen entsprechenden Onlineservice nutzen. Da reicht es dann aus, wenn Sie die vorhandenen Daten (Link unten) in eine Formularmaske eingeben. Nach Auftragseingang wird geprüft welches Registergericht zuständig ist und welche Registernummer für die Anfrage benötigt wird. Ebenso wird ggf. geklärt, wie es mit der Zahlung der Gerichtskosten ist. Diese sind entweder im Voraus zu zahlen oder mit dem Erhalt der Dokumente. Sie müssen diese ganzen Details also vorhab nicht klären, es wird alles von einer Hand erledigt – eine große Zeitersparnis. Natürlich ist dies etwas teurer als wenn Sie das selbst alles in die Hand nehmen. Aber das wird jeder für sich selbst entscheiden.
Sie können das Formular für alle Registerarten verwenden. Auftragsformular anschauen:
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