Handelsregisterauszug kostenfrei abrufbar?

Handelsregisterauszug kostenfrei abrufbar?

Handelsregisterauszug – Gibt es einen kostenlos?

Hinter dieser Frage steht die Überlegung: Wenn das Handelsregister ein offenes Register ist, kann also dort frei einsehbare Informationen über eine im Handelsregister eingetragene GmbH, KG, OHG, UG oder e.K. beim jeweiligen registerführenden Amtsgericht / Registergericht erhalten kann, dann muss doch auch ein Handelsregisterauszug kostenlos erhältlich sein.

Mündliche Informationen per Telefon können Sie sogar oft erhalten, wenn Sie durchkommen, ebenso kann man auch persönlich Einsicht nehmen. Das ist, wie man es vermutet, kostenfrei. Aber nur bis zu dem Punkt, solange Sie die Informationen mündlich erhalten. Benötigen Sie etwas Schriftliches vom Amtsgericht, z.B. einen Handelsregisterauszug, die Kopie einer Gesellschafterliste oder eines Protokolls einer Gesellschafterversammlung, dann entstehen dafür sofort Gebühren in unterschiedlicher Höhe und die meist auch noch gegen Vorausbezahlung. Das ist auch der Fall, wenn Sie etwa einen Handelsregisterauszug über Ihr eigenes Unternehmen benötigen.

Worin besteht die Lösung, wenn man einen Handelsregisterauszug ?

Da kann es sich empfehlen, die Mehrkosten für Dienstleister zu berappen. Die haben in der Regel Erfahrungen mit den Datenbanken der Amtsgerichte / Registergerichte. Diese rufen Ihnen den gewünschten Auszug bzw. die gewünschten Informationen meist sehr schnell ab. Meist bleibt es auch kostenfrei, wenn aus verschiedenen Gründen nicht geliefert werden kann.

Handelsregisterauszug : Welches Problem kann auftauchen bei der Bestellung?

Wenn nämlich das gesuchte Unternehmen den Registerbezirk gewechselt hat, dann wird auch geprüft, wo das Unternehmen jetzt unter welcher Registernummer geführt wird. Sonst kann es Ihnen passieren, dass Sie zwar einen aktuellen Handelsregisterauszug bestellt, aber trotzdem einen bereits veralteten erhalten. Dann waren diese dafür Kosten unnötig, denn nun muss ja noch ein weiterer Handelsregisterauszug abgerufen werden. Ähnlich ist es, wenn ein Unternehmen in ein anderes Bundesland verlegt wird. Dann wechselt die Registernummer und im bisherigen Amtsgerichtsbezirk erscheint die Firma dann als gelöscht. Auf dem ersten Blick weiß man dann nicht, ob die Firma damit generell gelöscht ist oder ob sie nur verlegt wurde. Das sind Feinheiten, die am Ende die unnötige Kosten und auch Zeitverlust bedeuten können.

Wie erfolgt die Bestellung von einem Handelsregisterauszug ?

Über den nachfolgenden Link kommen Sie auf die Bestellseite eines Dienstleisters, welcher sich auf den Abruf von Dokumenten, vor allem in Form von Handelsregisterauszügen, spezialisiert hat.
Dort können Sie dann alle wichigten Details zum Auftrag selbsterklärend finden.

Handelsregisterauszug abrufen

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