RCS – Registre de Commerce et des Sociétés: Handelsregister Luxemburg

RCS – Registre de Commerce et des Sociétés: Handelsregister Luxemburg

Was ist das RCS und und wie bekommt man einen Auszug?


Das Registre de Commerce et des Sociétés (RCS) ist das offizielles Verzeichnis aller handeltreibenden natürlichen und juristischen Personen in Luxemburg, also das Handelsregister des Großherzogstums Luxemburg. Das ist etwas anders geregelt als im Handelsregister von Deutschland.

Welche Informationen sind im RCS ( Handelsregister ) gespeichert?

Gespeichert werden je nach Rechtsform solche Informationen wie die Bezeichnung der Gesellschaft: Firmenname, Gesellschaftszweck, Höhe des Kapitals der Gesellschaft, die Zusammensetzung des Verwaltungsrates, zeichnungsberechtigte Personen und dergleichen.

Wer muss sich im RCS von Luxemburg eintragen lassen?

-Handelsgesellschaften und ihre Niederlassungen
-Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
-Wirtschaftliche Interessenvereinigungen und ihre Niederlassungen
-Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigungen 
-Niederlassungen, die im Großherzogtum Luxemburg gegründet werden von -Handelsgesellschaften oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts ausländ. Rechts
-Kaufmänner / Kauffrauen und ihre Niederlassungen
-luxemburgische Niederlassungen von ausländischen Kaufmännern / Kauffrauen -Gesellschaften bürgerlichen Rechts
-Vereine ohne Gewinnzweck
-Stiftungen
-Pensionsfonds in Form einer ASSEP
-Landwirtschaftliche Vereine
-Öffentlich-rechtliche Anstalten
-Kommanditgesellschaften (sociétés en commandite spéciale)
-Investmentfonds
-Mutualitätsvereine
-alle anderen juristischen Personen, deren Eintragung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Recht häufig finden wir im Handelsregister von Luxemburg die Kapitalgesellschaft die “Société à responsabilité limitée”, abgekürzt: S.A.R.L. .Diese Gesellschaftsform entspricht in etwa der GmbH in Deutschland. Es gibt hier die Besonderheiten, dass die Anzahl der Gesellschafter auf 40 Personen begrenzt ist. Das Mindeststammkapital beträgt 12.394,68 Euro.

Ebeno häufig finden wir in Luxemburg die Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts “Société anonyme”, abgekürzt: S.A. Zu den Gründungsvoraussetzungen gehört das Mindestgrundkapital von 30.986,69 EUR. Davon müssen jedoch mindestens 25% des gezeichneten Kapitals eingezahlt sein.

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Generell gilt hier, dass Sie mit einer Bestellung hier kein Abo eingehen oder gar Mitgliedschaft. Sie müssen, da wir uns an gewerbliche Besteller wenden, hier auch keine Vorauskasse leisten.

Handelsregisterauszug Luxemburg – Bestellformular

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