Handelsregisterauszug – Abruf

Handelsregisterauszug – Abruf

Wenn man einen Handelsregisterauszug abrufen möchte, was sind die Konditionen?

Das geht hier sehr schnell, bereits innerhalb einer Zeit von ab 5 min. (Express-Lieferung) erhalten Sie den Handelsregisterauszug über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG oder Ltd. (NL Deutschland) im Original vom Amtsgericht bzw. dem Registerportal der Länder.

Wer es nicht ganz so eilig hat, der erhält den Handelsregisterauszug innerhalb von 2 Stunden. Natürlich erfolgt die Lieferung dann per email und im PDF-Format, so dass Sie sich diesen Auszug dann auf Ihrem PC abspeichern und bei Bedarf selbst ausdrucken können.

Welche Angaben gehen aus diesem Dokument hervor?

Aus dem Handelsregisterauszug geht hervor:

Firma (Gegenstand+Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei dem Amtsgerichten / Registergerichten ab ca. 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern die Unterteilung ist jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke, manchmal auch Abdruck. Allerdings ist der alte Begriff „Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich, ebenso der Begriff Gesellschafterliste.

Es gibt 3 Formen eines Handelsregisterauszuges:

1.
Der aktuelle Ausdruck gibt lediglich den heutigen Stand des Handelsregisters wieder, frühere Angaben sind darauf nicht zu erkennen.
2.
Der chronologische Ausdruck gibt alle Registereintragungen (das bedeutet:  gerötet) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in übersichtlicher und chronologischer Tabellenform wieder. Dieser Ausdruck ist am besten geeignet, wenn man sich übe eine Firma informieren möchte.
3.
Der historische Ausdruck zeigt lediglich das eingescannte frühere Registerkarteiblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, weil er zeitlich etwa im Jahre 2005 endet und seitdem nicht mehr weitergeführt wurde. Über Firmen, welche nach 2005 / 2006 in das Handelsregister eingetragen wurden, gibt es daher keinen historischen Ausdruck.

Wie erfolgt die Lieferung des Handelsregisterauszuges?

Sie erhalten den abgerufenen Handelsregisterauszug, wie schon erwähnt, per email, in beglaubigter Form dann per Post. Das betrifft auch weitere Dokumente, die geliefert werden können, wie z.b. Gesellschafterverträge, Gesellschafterliste, Jahresabschlüsse etc.

Sie gehen hier auf dieser Website keine Mitgliedschaft ein, Sie müssen auch keine Anmeldung vornehmen und in aller Regel liefern wir auch ohne Vorkasse. Die Rechnung wird immer zusammen mit dem Dokument geliefert, also entweder per email oder per Post.

Über den folgenden Link kommen Sie zum Auftragsformular, auf welche noch einmal alle möglichen Auftragsarten und die jeweiligen Konditionen aufgeführt sind.

Handelsregisterauszug-Abruf

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