Wer sind die Gesellschafter einer B.V. in den Niederlanden und wo werden sie veröffentlicht?
Gesellschafter einer B.V. ?
In den Niederlanden ist die B.V. eine sog. Rechtsperson, im deutschen Recht vergleichbar mit der „juristischen Person“. Sie ist in diesem Land eine häufige Gesellschaftsform und steht für “Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid” (niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Die B.V. kommt damit der deutschen GmbH sehr nahe.
Besonderheiten bei den Angaben zu den Gesellschaftern ?
Aber anders als bei der GmbH erlangt man nicht unbedingt Klarheit über alle Gesellschafter der B.V., denn in den Niederlanden muss nur eine 1-Mann-Gesellschaft den Namen ihres Gesellschafters im Handelsregister veröffentlichen. Die anderen Gesellschaften müssen die Namen der Gesellschafter nur im sog. „Andeelhoudersregister“ (= Anteilsinhaberregister) eintragen lassen, welches aber nicht öffentlich zugänglich ist.
Trotzdem findet man auf niederländischen Handelsregisterauszügen immer wieder auch mehrere Gesellschafter aufgeführt, meist sind dies dann weitere B.V. Eine Verpflichtung hierzu besteht aber nicht, meist soll dies auch ein gewisses Vertrauen erzeugen. In aller Regel handelt es sich dabei meist auch um juristische Personen, also andere B.V. , die in einer Art Holdingstruktur miteinander verbunden sind. (Um sich hier einen Überblick über die Beherrschungsverhältnisse zu verschaffen, sollte man sich die Unternehmensstruktur bzw. Gruppenstruktur anschauen. Über den Link unten können Sie diese angefordern.)
Etwaige weitere Gesellschafter, die natürliche Personen sind, findet man dann meist nicht. Sie können daher davon ausgehen, dass eine natürliche Person, die als Gesellschafter nicht veröffentlicht werden will, nur einen zweiten Gesellschafter benennen wird, damit die Gesellschafterstruktur nicht veröffentlicht wird.
Die Gesellschafterangaben auf den Handelsregisterauszügen erheben daher keinen wirklichen Anspruch auf Vollständigkeit.
Gibt es auch beglaubigte Dokumente, nicht nur über die Gesellschafter ?
Ein Handelsregisterauszug aus den Niederlanden kann Ihnen über den nachfolgenden Link besorgt werden. Sie finden dort die verschieden Formen eines Handelsregisterauszuges in seiner beglaubigten Form: elektronisch zertifiziert, als beglaubigtes Papierdokument und diese dann mit oder ohne Apostille. Ebenfalls bestellbar wären in diesem Zusammenhang auch Jahresabschlüsse bzw. Darstellungen der Konzernstruktur.
Sobald Sie den Auftrag erteilt haben, bekommen Sie per email eine Auftragsbestätigung. Falls nicht, dann kontaktieren Sie uns bitte noch einmal. Ansonsten erhalten Sie die bestellten Dokumente innerhalb der zugesicherten Zeit.
Handelsregisterauszug Niederlande
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