Handelsregisterauszug vom Registergericht Regensburg

Handelsregisterauszug vom Registergericht Regensburg

Das Handelsregister in Regensburg wird beim Registergericht des AG Regensburg geführt. Dieses Registergericht ist für die Bezirke der Amtsgerichte Cham, Kelheim und Regensburg für folgende Eintragungen zuständig:

Handelsregister
Einzelkaufleute (e.K.), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG, GmbH & Co. KG) und Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA)
Partnerschaftsregister
Partnerschaftsgesellschaften (PR)
Genossenschaftsregister
Genossenschaften (eG)
Vereinsregister
Vereine (e.V.)
Güterrechtsregister (nur für den Bezirk Regensburg)

Man kann vom Registergericht Auskünfte von dort bzw. einen schriftlichen Auszug auf 3 verschiedene Arten erhalten:

1. ) Persönliche Einsicht

Diese ist direkt beim Amtsgericht Regensburg (Registergericht, Augustenstraße 3, 93049 Regensburg, Zimmer 3.02, möglich. Die Einsicht ist gebührenfrei, allerdings nicht der Erhalt schriftlicher Auszüge oder Dokumente.

2.) Schriftlicher Antrag an das Registergericht

Die Erteilung von gebührenpflichtigen Ausdrucken aus den Registern (unbeglaubigt oder beglaubigt) bzw. Kopien der zu den Registern eingereichten Unterlagen ist auch über einen schriftlichen Antrag per Post oder per Telefax (0941/2003-394) möglich. Sie erhalten dann eine Gebührenrechnung. Nach Eingang des Betrages beim Registergericht erhalten Sie dann die Unterlagen per Post.

3.) Handelsregisterauszug : ohne Anmeldung, persönliches Erscheinen oder Vorauszahlungen

Das ist hier möglich, über den Link unten: Einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Regensburg, auch „Ausdruck aus dem Handelsregister“ genannt, erhalten Sie hier. Die Lieferung erfolgt von uns innerhalb von wenigen Minuten, je nach Auftragsart im PDF-Format per email. Das ist für den Fall, wenn Sie nicht selbst zum Amtsgericht Regensburg fahren wollen. Oder zu diesem Amtsgericht selbst Kontakt aufnehmen möchten. Sie können sich den von uns erhaltenen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Regensburg dann bei sich abspeichern. Bei Bedarf können Sie diesen selbst ausdrucken so oft Sie wollen.

Aber wie ist es mit einem beglaubigten Handelsregisterauszug vom Registergericht ?

Einen „amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug“ vom Amtsgericht Regensburg, den liefern wir Ihnen derzeit innerhalb von ca. 4 Werktagen liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss Ihnen aber per Briefpost zugeschickt werden.
Hinweis: Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht wird bei vielen Amtsgerichten seit einigen Jahren auch als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet. Dieser ist aber identisch mit dem als solchen bekannten „Amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug“.

Auftragsformular: Registerauszug vom AG Regensburg

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