Wo erhält man Auskunft über die deutsche Zweigniederlassung einer englischen Ltd.?
Eine englische Ltd. ist beim Handelsregister in England registriert, beim Companies House. Dort kann man eine Vielzahl von Dokumenten über eine einzelne englische Ltd. abrufen, jedoch kostenpflichtig. Da eine englische Ltd. regelmäßig Erklärungen an das Handelsregister in England einreichen muss, kommt schnell eine Vielzahl von hinterlegten und abrufbaren Dokumente in englischer Sprache zusammen. Vor allem sind dies die jährlichen Statusmeldungen, in welchen die Geschäftsführer und die Gesellschafter (Shareholder) des letzten Geschäftsjahres aufgeführt werden. Das ist z.B. einmal der Annual Return oder auch der Annual Account, die Finanzinformationen der Gesellschaft.
Diese Einreichung haben auch dann zu erfolgen, wenn es keine entsprechenden Änderungen bei der Gesellschaft gab und zwar innerhalb bestimmter Fristen, denn sonst kann es zu empfindlichen Strafen führen, bis hin zur Löschung der Ltd. in England. Das bedeutet daher auch, dass man eine Auswahl bei den abrufbaren Dokumenten treffen sollte.
Nun zur Zweigniederlassung in Deutschland:
Wenn die englische Ltd. ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie sich nicht nur im Handelsregister England eintragen. Vielmehr muss sie auch im deutschen Handelsregister mit einer Zweigniederlassung eingetragen sein. Anders als in England muss die deutsche Zweigniederlassung keine jährlichen Statusmeldungen an das deutsche Handelsregister einreichen. Sie muss dies nur tun, falls es Änderungen die Zweigniederlassung betreffend gibt.
Von dieser deutschen Zweigniederlassung der Ltd. kann man hier in Deutschland einen Handelsregisterauszug abrufen. Der vortiel ist, dass dieser in deutscher Sprache ist. Er besitzt auch das vertraute Aussehen eines deutschen Handelsregisterauszuges.
Man muss aber auch beachten, dass eine Löschung der englischen Ltd. in England (z.B. infolge einer Zwangslöschung – siehe oben) nicht automatisch auch zur Löschung der Zweigniederlassung in Deutschland führt. Theoretisch könnte sie sogar einfach weiter betrieben werden, ohne das dies hier in Deutschland gleich bemerkt würde. Das ist nich tnur eine theoretische Annahme, das ist schon passiert in der Praxis.
Deshalb: Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann sollte man daher auch in England prüfen.
Auftragsformular anschauen: Zweigniederlassung einer Ltd. in Deutschland
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