Wie ist das mit einer Auskunft aus dem Handelsregister?
Ist eine Auskunft aus dem Handelsregister kostenlos?
Informationen über eine in einem deutschen Handelsregister eingetragene GmbH, KG, OHG, UG oder e.K. kann man beim jeweiligen registerführenden Amtsgericht / Handelsregister erhalten. Inerhalb des Amtsgerichts ist dann das Registergericht zuständig.
Wenn Sie eine mündliche Auskunft von dort benötigen, dann geht dies oft sogar telefonisch, ebenso kann man persönlich Einsicht nehmen. Das ist alles kostenlos.
Es ist kostenlos bis zu dem Punkt, wo man etwas schriftlich vom Amtsgericht benötigt, z.B. eine schriftliche Auskunft, also einen Auszug über die beim Handelsregister vorliegenden Eintragungen bzw. Daten über eine Gesellschaft oder auch über eine Gesellschafterliste. Diese Auskunft kann das eigene aber auch auch andere Unternehmen betreffen. Denkbar ist eine Auskunft aus dem Handelsregister, den man bei Behörden, Kfz-Zulassungsstellen oder Banken vorlegen möchte.
So eine schriftliche Auskunft oder so einen Auszug erhält man nicht kostenlos: Die Amtsgerichte erheben dafür Gebühren von 10 EUR, für den amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug werden 20 EUR fällig. Diese Gebühren können sich noch erhöhen, wenn diese beglaubigten Dokumente im Ausland benötigt werden. Dann müssen diese beglaubigten Dokumente noch mit einer Apostille versehen werden, eine Überbeglaubigung. Natürlich fallen auch dafür Gerichtsgebühren an. Details können Sie dem Auftragsformular entnehmen.
Wenn man weder die Zeit hat zum Registergericht zu fahren noch sich durchzufragen bzw. kein registrierter Nutzer ist, dann geht es auch über die nachfolgenden Link. Und: Wenn von diesem Service kein Auszug aus dem Handelsregister geliefert werden kann, etwas weil es die Gesellschaft nicht gibt oder vielleicht noch nicht eingetragen ist, dann bleibt diese Auskunft kostenfrei für Sie.
Sie können dieses Auftragsformular nutzen: Handelsregisterauszug
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