Woher erhält man Infos über eine englische Ltd.?

Woher erhält man Infos über eine englische Ltd.?

Über welche Informationen sprechen wir hier?

Englische Ltd. sind beim englischen Handelsregister registriert (Companies House). Beim englischen Handelsregister kann man Dokumente über eine einzelne englische Ltd. abrufen, jedoch fast immer kostenpflichtig. Es gibt aber Unterschiede zum typischen Handelsregisterauszug, wie man ihn von Deutschland her kennt, denn aufgrund der Tatsachen, dass eine englische Ltd. zum Ende jedes Geschäftsjahres verschiedene Erklärungen an das Handelsregister einreichen muss, gibt es im Laufe der Jahre eine Vielzahl von Dokumente, ohne dass etwa größere Veränderungen eingetreten wären,
So muss z.B. nach Ende jedes Geschäftsjahres ein Annual Return eingereicht werden.
Das ist eine Art Statusmeldung, die vor allem auch die Eigentumsverhältnisse genauer beleuchtet. Genauer gesagt, findet man dort die Shareholder und wieviel Anteile sie jeweils halten.
Wenn man speziell nach der Finanzsituation einer englischen Ltd. Ausschau hält, dann sollte man nach dem „Annual Account“ suchen. Allerdings kann das ein Dokument mit sehr wenig Inhalt sein, da der geforderte Umfang im Zusammenhang steht mit dem Umfang der Geschäftstätigkeit steht. Kleine Ltd. müssen daher nur Eckdaten einreichen.
Neben einer gewissen Sicherheit bei den englischen Rechtsbegriffen sollte man daher auch genau wissen, wonach man genau sucht, sonst kann es wegen unnötig abgerufener Dokumente schnell recht unübersichtlich werden.

Tipp Zweigniederlassung Deutschland:

Wenn die englische Ltd. ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, z.B. weil Sie nur hier in Deutschland aktiv ist, dann muss sie sich eigentlich nicht nur im englischen Handelsregister eintragen, sondern auch noch mit einer Zweigniederlassung im örtlichen deutschen Handelsregister. Und wenn die Eintragung erfolgt ist, dann kann man einen deutschen Handelsregisterauszug abrufen, welche dann alle relevante Informationen der englischen Ltd. enthält, mit Ausnahme der Gesellschafter (Shareholder). Aber so ein „deutscher“ Handelsregisterauszug hilft schon einmal ein Stück weiter. Aber falls man hier in Deutschland nicht fündig wird, dann müssen die Angaben der Stamm-Ltd. dann über das englische Handelsregister abgerufen werden.

Wem das jetzt alles zu verwirrend war, der sollte überlegen, ob der nicht sicherheitshalber jemanden beauftragt, weitere Infos über eine englische Ltd. einzuholen. Hier finden Sie ein entsprechendes

Auftragsformular: Infos – englische Ltd.

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