Ich benötige eine Ltd.-Auskunft.
Woher erhält man über eine Ltd. – Gesellschaft Auskunft?
Ltd. – Gesellschaften (Limited Companies), die meisten hier in Deutschland auftretenden Ltd. sind beim Handelsregister in England registriert, dem Companies House. Das muss aber nicht immer zutreffen, auch Irland, Guernsey sind denkbar.
Da eine Ltd. regelmäßig Berichte und Informationen einreichen muss, meist in einer Frist nach Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres, kann dort nach einigen Jahren eine Vielzahl von Einzeldokumenten aufgelaufen sein. Hinzu kommt, dass diese Dokumente den geschäftlichen Aktivitäten angepasst sind, also dem Geschäftsumfang. Das bedeutet, dass es von einem bestimmten Formular verschiedene Versionen gibt. Diese kann man abrufen. Jedoch ist es nicht ganz einfach, sich in dieser Fülle zurecht zu finden, da der Aufbau des englischen Handelsregisters sich doch vom deutschen Handelsregister unterscheidet. Das ist schon wegen der unterschiedlichen Rechtsformen so. Neben einer guten Kenntnis der englischen Sprache ist auch ein gewisses Fachwissen nötig.
Grundsätzlich gibt es 3 Hauptdokumente:
Gründungsdokumente (Certificate of Incorporation )
Annual Return
Annual Account
Eine nähere Beschreibung finden Sie über den Link unten, auf dem Auftragsformular.
Es gibt noch eine Alternative bei der Beschaffung von Auskünften über eine Ltd.:
Sobald so eine Gesellschaft ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie sich nicht nur im Handelsregister England eintragen, sondern auch im deutschen Handelsregister mit einer Zweigniederlassung. Und diese Daten sind dann in Form eines deutschen Handelsregisterauskunft aufbereitet. Da jedoch die Handelsregister in Deutschland diese Angaben der Limited nur übernehmen und nicht mit den tatsächlichen Angaben in England abgleichen, sollte man im Zweifelsfall dann doch auch noch auf Aktualität in England prüfen.
Es gibt noch einen anderen Aspekt: Wenn die Ltd. ihren Geschäftsschwerpunkt außerhalb Englands hat, zum Beispiel in Deutschland, dann müsste sie sich hier auch mit einer Zweigniederlassung eintragen. Dieser Auszug (von einem deutschen Handelsregister) liefert dann schon einmal ein paar Informationen, wen auch nur über die Zweigniederlassung. Deshalb wird man die betreffende Ltd. auch in den englischen Unterlagen prüfen müssen. Aber dafür hat man dann ja die korrekte Firmierung und die Registernummer.
Um eine Ltd.-Auskunft zu erhalten ist es meist besser, sich an einen erfahrenen Onlineservice zu wenden, denn dies geht meistens sehr schnell und man erspart sich den Abruf von falschen Dokumente.
zum Auftragsformular: Ltd.-Auskunft
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