aktueller Abdruck aus dem Handelsregister

aktueller Abdruck aus dem Handelsregister

Wo bekommt man schnell und ohne irgendwelche Anmeldungen und Mitgliedschaften einen „aktuellen Abdruck aus dem Handelsregister“ über eine Gesellschaft bzw. Firma her?

Ein „aktueller Abdruck aus dem Handelsregister“ so die mittlerweile offizielle Bezeichnung bei den Registergerichten in Deutschland, ist genau das, was man landläufig bisher immer noch auch als „Handelsregisterauszug“ bezeichnet hat. Neben dem aktuellen Abdruck ist auch ein chronologischer bzw. historischer Abdruck erhältlich.

Der Unterschied:

Der aktuelle Abdruck gibt den derzeitigen Handelsregisterinhalt wieder, ohne frühere Angaben bzw. gelöschte Angaben. Hier kann man weiterlesen zu den Unterscheidungen.

Da das Handelsregister ein offenes Register ist, kann dort auch jedermann Einsicht nehmen und somit Sie auch. Allerdings ist der Abdruck, also der Ausdruck von Angaben aus dem Handelsregister kostenpflichtig. Das bedeutet, die Einsichtnahme ist kostenlos, Dokumente jedoch nicht. Dabei ist es egal, ob es sich vielleicht um Ihre eigenen Firma handelt.

Was ist auf einem „aktuellen Abdruck aus dem Handelsregister“ zu finden?

Firma (Gegenstand+Sitz)
Höhe des Stammkapitals
Rechtsform (GmbH, KG, OHG, e.K., UG, GmbH & Co. KG, Ltd.-Zweigniederlassung)
vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen)

Gesellschafterangaben sind nicht aufgeführt, außer bei den Rechtsformen OHG, e.K., KG (Komplementäre und Kommanditisten). Man erkennt dies an der Handelsregisterabteilung HRA. Dieses Kürzel ist auch Bestandteil der Registernummer.

Anders ist dies bei der Handelsregisterabteilung HRB. Hier sind Aktiengesellschaften und GmbH zu finden. Aktiengesellschaften haben keine Gesellschafter, nur Aktionäre und deren Liste wird nicht veröffentlicht. Anders ist dies bei GmbH. Hier gibt es eine separate Gesellschafterliste. Das bedeutet, Sie können aus einem “ Abdruck “ aus dem Handelsregister über einen GmbH nicht deren Gesellschafter entnehmen. Sie benötigen die separate Gesellschafterliste.

Noch ein Wort zu Beglaubigungen: Sie können sowohl den „Abdruck Handelsregister“ als auch die Gesellschafterliste in beglaubigter Form erhalten. Natürlich sind diese Dokumente dann nicht binnen Stunden bei Ihnen und auch eine Lieferung per email ist nicht möglich. Das liegt daran, dass diese Dokumente erst auf Anforderung von den Amtsgerichten erstellt werden. Daher die Verzögerung.

Einen aktuellen Abdruck aus dem Handelsregister etc. können Sie, wie gesagt, über das jeweilige Amtsgericht erhalten, jedoch auch über unseren Onlineservice. Dafür können Sie dieses Formular nutzen:

Abdruck Handelsregister

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