Auszug aus dem GmbH Register
Eine Frage wird hier immer wieder gestellt: Wo kann man ohne Anmeldung einen Auszug aus dem GmbH Register in Deutschland erhalten?
Mit dem GmbH-Register kann nur das Handelsregister gemeint sein. Nur von dort kann man einen unbeglaubigten oder auch beglaubigten Handelsregisterauszug erhalten.
Wie erfolgt die Bestellung eines Auszuges aus dem GmbH-Register ?
Wenn Sie nicht selbst zu einem der zahlreichen örtlichen Handelsregister, die beim jeweiligen Amtsgericht geführt werden, gehen möchten, dann können wir das für Sie tun. Sie erhalten von uns direkt vom Amtsgericht einen Handelsregisterauszug, auch „Abdruck aus dem Handelsregister“ genannt. Sie erhalten dieses Dokument schon innerhalb weniger Minuten (abhängig von der Auftragsart) im PDF-Format per email. Ebenso schnell kann in der Regel eine Gesellschafterliste geliefert werden.
Sie können sich den von uns erhaltenen Handelsregisterauszug vom GmbH Register, also dem Handelsregister, dann selbst ausdrucken, wenn Sie das wünschen.
Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom GmbH Register, als dem Amtsgericht / Handelsregister, können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. 4-5 Werktagen liefern. Da dieser nur in Papierform vorliegt, muss der per Briefpost an Sie geschickt werden, auf elektronischem Wege geht das nicht.
Noch ein Hinweis: Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht wird bei vielen Amtsgerichten auch, als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet. Dieser Auszug ist aber identisch mit dem früheren „Amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug“.
Wenn Sie das Auftragsformular abgeschickt haben, so erhalten Sie zügig eine Auftragsbestätigung. Falls nicht, dann könnte es an einer fehlerhaften Email-Adresse liegen. Ansonsten erhalten Sie innerhalb der angegebenen Zeit die entsprechenden Dokumente.
Auftragsformular: GmbH Register
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