Ein Auszug aus dem Handelsregister – online
Wo erhalte ich einen Auszug aus dem Handelsregister?
Am besten geht das online, so kann man Zeit zu sparen. Man muss wissen: In Deutschland gibt es eine ganze Reihe regionaler Handelsregister, die in den letzten Jahren immer mehr zusammengefasst und zentralisiert wurden. In manchen Bundesländern gibt es nur noch ein zentrales Handelsregister (z.B. in Sachsen-Anhalt oder in Thüringen), da ist es natürlich leicht, das zuständige Handelsregister zu finden. Generell gilt, das Handelsregister wird bei den den Registergerichten geführt.
Nicht zusammengefasst sind die Handelsregister in Bayern, da gibt es derzeit ca. 23. Das zuständige Handelsregister hängt in der Regel vom Betriebssitz des Unternehmens ab, so die Faustregel.
Wie kann man einsehen in der Handelsregister?
Das Handelsregister ist frei einsehbar, einen Handelsregisterauszug oder eine Gesellschafterliste etc. gibt es allerdings auch nur gegen Gebühren. Dabei ist es egal, ob man diese Dokumente beim Amtsgericht persönlich abholt oder per Post bestellt oder ob es gar um das eigene Unternehmen geht.
So einen Auszug kann man auch online bestellen, das spart Zeit und auch die Suche nach dem richtigen Register. So ein online abgerufener Auszug unterscheidet sich durch nichts von dem Auszug, den Sie direkt beim Gericht vor Ort erhalten würden.
Aus dem Auszug aus dem Handelsregister gehen folgenden Angaben zur betreffenden Gesellschaft hervor: Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.
Wenn Sie einen Handelsregisterauszug bestellen möchten, dann sollten Sie die Unterschiede zwischen den Auftragsarten kennen:
1.
Auszug – aktuell: Dieser gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, also den vom Tage des Abrufes, ohne gelöschte (gerötete) oder sonstige erklärende Eintragungen.
2.
Auszug – chronologisch: Dieser gibt alle Registereintragungen seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder, auch „gerötete“, das sind gelöschte Eintragungen.
3.
Auszug – historisch. Dieser zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, denn das alte Registerblatt wurde seit ca. 2005 nicht mehr weitergeführt.
Natürlich können alle diese Dokumente sowohl in unbeglaubigter als auch in beglaubigter Form bestellt werden. Eine Beglaubigung kommt dann ins Spiel, wenn Sie den Auszug vor Gericht benötigen oder auch zur Erlangung bestimmter Erlaubnisse. Eine weitere Beglaubigung auf so einem Auszug kann dann erforderlich sein, wenn der Auszug außerhalb Deutschland verwendet werden soll. Das ist dann entweder eine Legalisation oder eine Apostille.
Hier können Sie sich in Ruhe das Auftragsformular anschauen: Auszug aus dem Handelsregister – online
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