Gesellschafter einer GmbH ermitteln
Gesellschafter einer GmbH ermitteln, wie geht das?
Nun, zunächst einmal können Sie zum Amtsgericht / Handelsregister gehen, also dort wo die betreffende GmbH ansässig ist. In der Regel ist das das nächstgelegene Registergericht (beim Amtsgericht). Aber das trifft nicht immer zu, denn viele Handelsregister wurde in der Vergangenheit zusammengelegt, womit sich dann die Zuständigkeiten und auch die bisherigen Registernummern geändert haben.
In das Handelsregister beim Registergericht / Amtsgericht kann jedermann persönlich Einsicht nehmen um die Gesellschafter einer GmbH zu ermitteln. Oder Sie können auch schriftlich um Auskunft erbeten, aber wie gesagt: Sie müssen wissen, dass es auch das richtige Registergericht ist.
Bei diesem Gericht dann wird eine Registerakte geführt, in welche die bisher von der Firma eingereichten Gesellschafterlisten Eingang gefunden haben, wobei die letze eingereichte Gesellschafterliste dann auch die aktuell gültige ist. Dabei spielt keine Rolle, wie alt diese letzte Gesellschafterliste ist, die letzte ist die gültige. Hin und wieder wird dann angenommen, man könne diese Liste dann noch mit einem aktuellen Datum versehen, der besseren Plausibilität wegen. Das geht jedoch nicht, die Liste kann nicht mehr verändert werden, es könnte lediglich eine neue eingereicht werden.
Wie kommt man am schnellsten an diese Angaben?
Falls Sie nicht persönlich Kontakt zum jeweiligen Amtsgericht aufnehmen möchten um die Gesellschafter einer GmbH zu ermitteln, oder falls Sie einfach nicht die Zeit haben das schriftlich anzufordern, dann können wir dies auch übernehmen. Wir liefern Ihnen schon binnen weniger Minuten eine eingescannte Kopie der an das Amtsgericht eingereichten Liste der Gesellschafter einer GmbH.
Dabei gibt es eine Einschränkung: Sollte es bei den Gesellschafterangaben einer GmbH seit dem Jahre 2006 keine Veränderungen gegeben haben, dann ist diese in aller Regel nicht online abrufbar, weil sie nicht elektronisch vorliegt. Das war nämlich der Zeitpunkt, als die elektronische Registerführung bei den Registergerichten eingeführt wurde. Nicht alles dieser Altangaben wurden seitdem in das elektronische Format umgewandelt. Diese Altangaben in Papieform müssen nun der entsprechenden Registerakte zur GmbH entnommen werden. Das machen wir gern, aber das bedeutet, dass sich dann Bearbeitungszeit auf 4-5 Werktagen verlängert.
Wie sieht es mit einer Beglaubigung aus?
Meist ist eine einfache Kopie der Gesellschafterliste aus ausreichend, aber wenn Sie diese vor Gericht oder bei einer Bank oder Behörde vorgelegen müssen, da kann die Beglaubigung erforderlich sein. Da gibt es viele Gründe. Hier muss allerdings beachtet werden, dass die Beglaubigung sich nur darauf erstreckt, dass es sich hier um eine Gesellschafterliste aus der Akte handelt, nicht jedoch, dass es sich hier um die letzte und damit gültige handelt. Die Gesellschafterliste selbst wird immer nur das ursprüngliche Erstellungsdatum aufweisen.
Desweiteren ist es auch möglich, dass eine GmbH im Ausland aktiv werden möchte, da reicht bei einer Gesellschafterliste eine normale Beglaubigung vom Amtsgericht nicht aus, sondern dann würden Sie auch noch eine Überbeglaubigung und eine Apostille benötigen. Meist reicht ja ein entsprechend beglaubigter Handelsregisterauszug aus, manchmal jedoch wird auch zusätzlich eine Gesellschafterliste gewünscht. Alle diese Beglaubigungern werden übrigens bei den Gerichten vorgenommen, ein Notar ist nicht erforderlich. Auch diese Arbeit können wir Ihnan abnehmen und alle erforderlichen Beglaubigungen besorgen, alles aus einer Hand sozusagen.
Aber zurück zur Gesellschafterliste: Wenn Sie jetzt eine anfordern wollen, dann können Sie das hier tun.
Views: 40191