Wo kann ich einen Gewerberegisterauszug anfordern?

Wo kann ich einen Gewerberegisterauszug anfordern?

Ein Gewerbe wird an dem Ort angemeldet (sog. Betriebsstättenprinzip), an dem es ausgeübt wird, was nicht unbedingt der Wohnort sein muss. Hier muss also der Ort gefunden werden, in dem das Gewerbe ausgeübt bzw. angemeldet wurde, denn nur dort sind diese Informationen zu erhalten. Wenn der betreffende Gewerbetreibende in einer großen Stadt lebt, dann ist es meist naheliegend, dass er auch dort das Gewerbe angemeldet hat. Aber sicher ist das nicht.

Wie erhält man einen Gewerberegisterauszug ?

Die Angaben zu einem angemeldeten Gewerbe müssen bei den entsprechenden Behörden (Gewerbeamt, Wirtschaftsamt) direkt eingeholt werden. Dort kann man erfahren, ob und seit wann jemand ein Gewerbe angemeldet hat bzw. hatte. Die Auskunft wird Ihnen in Form eines offiziellen Gewerberegisterauszuges der jeweiligen Gemeinde zur Verfügung gestellt bzw. wenn dies nicht möglich ist, als formlose Zusammenfassung der entsprechenden Daten.

Jetzt ein Aber: Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register, weshalb ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss, warum man diese personenbezogene eine Auskunft eingeholt werden soll. Zusätzlich fallen Gebühren an. Gründe könnten die Verfolgung rechtlicher Ansprüche sein, deren Nachweis über ein Gerichtsurteil erfolgen könnte. Ein bloßes Interesse reicht hier jedenfalls nicht aus, um einen Gewerberegisterauszug zu erhalten.

Das betrifft auch den Fall, dass Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister wünschen. Auch das ist nur möglich bei Nachweis eines berechtigten Interesses. Auch für den Fall, dass Sie einen derartigen Auszug über sich selbst wünschen, können wir nicht helfen. Sie müssten uns erst mit einer Vollmacht ausstatten. Das macht dann keinen Sinn, dann ist es einfacher, Sie erledigen das selbst.

Wie ist es mit der Eintragung von Gewerbetreibenden im Handelsregister ?

Da es für Einzelkaufleute und Gewerbetreibende keine automatische Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister gibt, kann man von diesen in der Regel auch keinen schriftlichen Auszug aus dem Handelsregister abrufen. Es gibt beim Handelsregister auch keinen Negativauszug, also eine Bestätigung, dann keine Eintragung vorliegt.

Die Kriterien, wann eine Eintragung in das Handelsregister erfolgen kann oder muss, dies  kann hier nachgelesen werden.

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