GmbH-Gesellschafter – Wo bekommt man Infos in Form einer Gesellschafterliste?
Woher kann man Informationen über die Gesellschafter einer GmbH erhalten, also über die Eigentümer so einer Kapitalgesellschaft?
Alle relevanten Informationen über eine GmbH kann man beim für den Sitz der GmbH zuständigen Amtsgericht erfahren. Dort befindet sich das Registergericht, wo dann u.a. das Handelsregister geführt wird. Meist ist das nächstgelegene Handelsregister das richtige, aber nicht immer.
Zu den Informationen welche beim Handelsregister geführt werden, gehören auch die Gesellschafterverhältnisse. Da die GmbH diese Gesellschafterangaben in der Regel als Auflistung an das Handelsregister einreichen, hat sich der Begriff Gesellschafterliste eingebürgert.
Generell kann man all diese Informationen übe eine GmbH beim Handelsregister kostenlos einsehen, ohne Angabe von Gründen. Dafür gibt es Einsichtszimmer bzw. den Publikumscomputer. Allerdings bleibt es nur kostenlos, wenn Sie keine Kopie oder einen Ausdruck wünschen, denn das erzeugt Gerichtsgebühren. Zuvor müssten Sie, wie schon angedeutet, noch sicherstellen, dass Sie auch das richtige Handelsregister kontaktieren, denn hier gab es in den letzten Jahren zahlreiche Veränderungen wegen der Zusammenlegung von örtlichen Handelsregistern, ein Prozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Das richtige Registergericht zu kennen, ist daher sehr wichtig.
Wenn Sie die Zuständigkeit nicht wissen und auch sich auch sonst unsicher sind, was Sie eigentlich genau benötigen oder wenn Sie sich nicht die Mühe machen wollen, das alles selbst zu klären oder gar hinzufahren, dann helfen wir weiter. Denn wir liefern Ihnen die Gesellschafterliste einer GmbH schon innerhalb von wenigen Minuten per email. Es handelt sich dabei um eine eingescannte Kopie der an das Registergericht eingereichten Gesellschafterangaben.
Es gibt dabei aber eine Einschränkung: Falls seit mindestens 2006 dem Amtsgericht von Seiten der GmbH keine Veränderungen bei den Gesellschaftern mitgeteilt wurden, dann müssen die Angaben zu den GmbH-Gesellschaftern der Akte beim Amtsgericht entnommen werden, was ca. 5 Tage in Anspruch nehmen wird.
Generell gilt zur Gültigkeit der Gesellschafterliste: Egal wie alt diese Liste auch ist, sie gilt so lange, wie keine neue Liste über die Gesellschafter einer GmbH eingereicht wurde.
Wenn eine GmbH Änderungen vornimmt, diese Angaben aber nicht einreicht, dann gilt auch weiterhin die alte GmbH-Gesellschafterliste.
Wenn Sie eine Gesellschafterliste bestellen wollen, dann geht das hier über das Auftragsformular:
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