Handelsregister in Frankfurt Main – Handelsregisterauszug abrufen.

Handelsregister in Frankfurt Main – Handelsregisterauszug abrufen.

Wie bekomme ich schnell Auskunft aus dem Handelsregister in Frankfurt Main und dies ohne Anmeldung oder Login-Daten?

Generell ist es so, dass man beim Registergericht / Handelsregister Informationen über eine dort eingetragene Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft erhält. Aber nicht jede Firma ist in diesem Register eingetragen. Dieses Prinzip ist überall in Deutschland so, so auch beim Registergericht  in Frankfurt Main. Wenn man von dort eine Art schriftlichen Extrakt bzw. einen Auszug sucht, dann wird das in der Regel als Handelsregisterauszug bezeichnet. Es gibt  seit Umstellung auf die elektronische Registerführung 2005, auch noch die Bezeichnung  „Ausdruck aus dem Handelsregister“. Auch das betrifft alle Register in Deutschland, nicht nur das in Frankfurt Main. Die alten Begriffe sind immer noch gebräuchlich. Eine Gesellschafterliste heißt unverändert so.

Wie vollzieht sich die Bestellung von Dokumenten aus dem Handelsregister ab ?

Sie könnten zwar auch selbst mit dem Registergericht in Frankfurt Main in Hessen Kontakt aufnehmen, aber wenn Ihnen dafür die Zeit fehlt, dann sollten Sie den unten aufgeführten Link nutzen. Darüber erhalten Sie je nach Auftragsart innerhalb weniger Minuten einen Auszug. Allerdings ist das nur ein unbeglaubigter Auszug im PDF-Format. Nur deswegen kann dieser ja auch per email zugesandt werden.

Den „amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug“ vom Amtsgericht bzw. Handelsregister in Frankfurt Main können Sie hier auch erhalten, aber das wird dann einige Tage dauern, denn dieser liegt nur physikalisch vor, also in Papierform vor. Er muss daher per Briefpost verschickt werden. Eine elektronische Beglaubigung gibt es hier nicht.

Hinweis: Der amtlich beglaubigte Auszug vom Handelsregister Frankfurt Main wird, wie bei den anderen Handelsregistern auch, als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren „Amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug“. Wenn Sie den beglaubigten Auszug in den Händen halten, dann müssen Sie genau nach diesen Wörtern suchen: „amtlich“ oder auch „beglaubigte“ Abschrift. Die Formulierungen weichen von Gericht zu Gericht ab.

Auftragsformular: Handelsregister Frankfurt Main / Hessen

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