Die Handelsregister in Niedersachsen

Die Handelsregister in Niedersachsen

Woher bekomme ich schnell Informationen von einem der Handelsregister in Niedersachsen?

In Niedersachsen gibt es kein zentrales Handelsregister, dafür aber derzeit 11 lokale Handelsregister. Die Zuständigkeit hängt in der Regel vom Sitz der betreffenden Gesellschaft ab. Welches Handelsregister für die betreffende Gesellschaft zuständig, dass muss man vorher klären, denn nur das zuständige Handelsregister kann einem weiterhelfen. Wenn Sie dies wissen, dann können Sie hinfahren oder das betreffende Gericht anschreiben. Mitunter erhält man aber auch Informationen per Telefon.

Wenn Sie sich nicht selbst bemühen wollen oder Ihnen dafür die Zeit fehlt selbst Kontakt zu einem dieser Handelsregister in Niedersachsen aufzunehmen, dann bieten wir Ihnen unseren Service an, denn wir decken mit unserer Recherche nicht nur Niedersachsen ab, sondern ganz Deutschland. Es reicht daher vollkommen aus, wenn Sie im Auftragsformular die Firma, also den Namen der Gesellschaft eingeben, wir suchen die richtige Gesellschaft gleich deutschlandweit und suchen das zuständig Registergericht selbst heraus.

Welche Informationen können können wir Ihnen liefern?

Aus dem „Ausdruck aus dem Handelsregister“, oft auch Handelsregisterauszug genannt, geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Niedersachsen im Jahre 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern

amtliche
bzw.
nicht amtliche Ausdrucke.

Allerdings ist der alte Begriff „amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich. Dann muss man sich auch öfters einen Überblick über die Eigentumsverhältnisse einer Firma machen, dann benötigte man die Gesellschafterliste. Das alles dauert meist nur wenige Minuten, weil auch die Vorkasse entfällt – Sie zahlen auf Rechnung und dies ohne weitere Verpflichtungen.

Dann gibt es, egal ob amtlich oder nicht amtlich, noch weitere Unterscheidungen bei den Auszugsarten:
1.
Aktueller Ausdruck aus einem Handelsregister Niedersachsen: Er gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2.
Chronologischer Ausdruck aus einem Handelsregister Niedersachsen: Er gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3.
Historischer Ausdruck aus einem Handelsregister Niedersachsen: Er zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.

Sie erhalten diese Handelsregisterauszüge aus einem Handelsregister in Niedersachsen online ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den Handelsregisterauszug innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, geht dauern Beglaubigungen immer einige Tage. Die Rechnung erhalten Sie immer zusammen mit dem angeforderten Dokument.

Auftragsformular anschauen: Handelsregister Niedersachsen

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