Eine Handelsregisterauskunft anfordern, beglaubigt und mit Apostille. Hier geht das schnell und sicher.
Wenn Sie eine schriftliche Handelsregisterauskunft bzw. einen Handelsregisterauszug außerhalb von Deutschland verwenden wollen, dann benötigen Sie dafür ein beglaubigtes Dokument und zusätzlich noch eine Apostille. Bei letzterer handelt es sich um eine Überbeglaubigung, die internationale Geltung besitzt. Genaugenommen wird mit einer zweiten Unterschrift die Richtigkeit der ersten Unterschrift bestätigt. Diese Vorgehensweise geht auf das Haager Abkommen über die Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5.10.1961 zurück. Nicht alle Länder sind dem beigetreten, man schon, wurden aber z.B. von Deutschland beeinsprucht. Welche Länder dies sind, sehen Sie hier.
Wie läuft die Beglaubigung einer Handelsregisterauskunft ab?
Zunächst wird die vom Amtsgericht beglaubigte Handelsregisterauskunft vom jeweiligen Landgericht mit einer weiteren Beglaubigung versehen wird, wobei die Unterschrift des Vertreters des Amtsgericht beglaubigt wird. Mit diesem Echtheitsnachweis gilt das Dokument damit auch im Ausland. Dieser Echtheitsnachweis bzw. die Apostille wird jedoch nicht einheitlich für alle Länder erteilt, sondern wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land (Länderliste). Eine Apostille kann also nur für den Kreis von Ländern erteilt werden, die diesem Haager Abkommen beigetreten sind. In Europa sind das die EU-Staaten, auf anderen Kontinenten sieht es da schon anders aus. Für China und Indien z.B. ist keine Apostille möglich, hier muss ein anderer Weg beschritten werden (Legalisation).
Bei der Erteilung einer Apostille fallen die sonst üblichen Gerichtsgebühren deshalb dann auch zweimal an. Das ist einmal beim Amtsgericht, dann auch noch für das Landgericht. Es versteht sich von selbst, dann dies alles auch einige Tage dauert.
Meist benötigen im deutschen Handelsregister eingetragene Unternehmen eine beglaubigte Handelsregisterauskunft mit Apostille über das eigene Unternehmen. Es bietet sich dabei, Wenn Sie die Erteilung einer Apostille über Unternehmen oder Online-Dienstleister abzuwickeln. Die sollten sich damit auskenne oder täglich mit der Beschaffung von Auskünften oder Auszügen aus dem Handelsregister zu tun haben. Denn die sollten wissen, worauf dabei geachtet werden muss. die haben auch Erfahrung wie es alles am schnellsten geht und vor allem auch im Hinblick auf die im Voraus zu zahlenden Gebühren.
Sie müssen hier keine Vorkasse leisten. Sie erhalten die Handelsregisterauskunft mit Apostille dann zusammen mit der Rechnung. Aufgrund der Beglaubigungen muss er Versand per Post erfolgen.
Hier der Link zum Auftragsformular:
Amtlich beglaubigte Handelsregisterauskunft mit Apostille
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