Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Aachen
Wenn Sie einen Handelsregisterauszug aus Aachen benötigen, dann ist es gut zu wissen: Das befindet sich hier:
Amtsgericht Aachen
Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen
Telefon: 0241 9425-0
Ebenso wird beim Amtsgericht Aachen auch geführt das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister und das Genossenschaftsregister.
Diese Register sind öffentlich und ermöglich es damit jedermann Einsicht bzw. Kenntnis über die rechtlichen Verhältnisse oder Vertretungsbefugnisse zu verschaffen. Die Register genießen öffentlichen Glauben, wodurch alle Eintragungen Dritten gegenüber als richtig gelten.
Zurück zum Handelsregister: In Deutschland wird es generell in 2 Abteilungen untergliedert:
In Abteilung A (HRA) werden Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften -oHG- und Kommanditgesellschaften -KG-) eingetragen und Einzelkaufleute (e.K.) eingetragen.
In Abteilung B (HRB) sind die Kapitalgesellschaften, vorwiegend GmbH (Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und AG (Aktiengesellschaften) geführt.
Aber woher kann man nun schnell einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Aachen erhalten?
Den unbeglaubigten Handelsregisterauszug, auch „Ausdruck aus dem Handelsregister“ genannt, den erhalten Sie hier schon binnen weniger Minuten (abhängig von der Auftragsart) per email im PDF-Format. Das ist für den Fall gedacht, wenn Sie nicht selbst zum Amtsgericht Aachen gehen bzw. oder dieses selbst kontaktieren möchten. Das könnten Sie also auch allein erledigen, aber es wäre sicherlich umständlicher als für uns, die wir uns tagtäglich damit befassen.
Sie können sich den von uns erhaltenen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Aachen dann abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken oder verschicken. Genaus ist es mit einer Gesellschafterliste
Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Aachen können wir Ihnen derzeit von innerhalb von ca. 4 Werktagen liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss daher per Briefpost verschickt werden. Zu dieser Auftragsform noch ein Hinweis: Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Aachen wird, wie bei den anderen Amtsgerichten auch, seit einigen Jahren bei den Gerichten nur noch als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet. Das ist aber gleichzusetzen mit dem früheren „Amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug“.
Auftragsformular anschauen: Handelsregisterauszug Amtsgericht Aachen
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