Handelsregisterauszug vom Amtsgericht in Augsburg

Handelsregisterauszug vom Amtsgericht in Augsburg

Wie erhält man zügig und ohne Formalitäten einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Augsburg im Freistaat Bayern?

Den unbeglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Augsburg, den erhalten Sie hier schon binnen weniger Minuten per email im PDF-Format. Neuerdings wird dieser Auszug bei den Gerichten auch als „Ausdruck aus dem Handelsregister“ bezeichnet.

Wie komme ich an den Handelsregisterauszug ?

Da das Handelsregister jedermann offen steht, könnten Sie selbst hinfahren. Aber: Nur die Einsicht ist für jedermann kostenlos möglich. Wenn Sie einen schriftlichen Auszug benötigen, dann ist das nicht mehr kostenlos.  Es stehte Ihnen natürlich frei, das Amtsgerichtr Augsburg aufzusuchen und sich dort einen entsprechenden Auszug zu besorgen.

Ok, wie ist das, wenn ich einen Aufrag erteile?

Wenn Sie es also nicht selbst erledigen wollen, dann können wir das für Sie tun. Das bedeutet, dass Sie den Handelsregisterauszug von uns erhalten werden. Den können Sie sich dann auf Ihrem Computer speichert und ausdrucken, so oft Sie das benötigen. Dieser Auszug ist zwar unbegrenzt gültig, allerdings bestätigt er aber nur den Eintragungsstand im Handelsregister zum Zeitpunkt des Abrufes. In einigen Monaten steht dann schon die Vermutung im Raum, dass sich zwischenzeitlich Änderungen ergeben haben könnten, die man auf diesem Auszug nun nicht mehr sehen kann.

Wenn Sie das Auftragsformular ausgefüllt und abgeschickt haben, dann erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden die Auftragsbestätigung. Falls nicht, dann kontaktieren Sie uns bitte. Es könnte an einer fehlerhaften Email-Adresse liegen. Ansonsten erhalten Sie innerhalb der angegebenen Zeit die entsprechenden Dokumente. Sie können übrigens auch einen Auftrag für andere Dokumente aus dem Handelsregister erteilten, so z.B. für eine Gesellschafterliste oder einen Jahresabschluss.

Welches Risiko gehe ich hier ein?

Sie gehen hier kein Risiko ein, denn Sie müssen nicht vorab bezahlen, sondern die Rechnung kommt mit dem Handelsregisterauszug. Sie brauchen also keine Angst zu haben, dass Sie etwas bezahlen, was dann nicht geliefert wird. Und ein verstecktes Abo gehen Sie auch nicht ein.

Wie sieht es mit Beglaubigungen aus?

Wenn Ihnen ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug nicht ausreicht, dann gibt es auch noch den amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Augsburg. Diesen können wir Ihnen derzeit innerhalb von ca. 5 Werktagen liefern. Diese längere Bearbeitungszeit kommt daher, dass diese Auszugform nur in Papierform vorliegt (sie muss erst ausgefertigt werden) und daher nur per Post übermittelt werden kann.
Hinweis: Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht wird bei vielen Amtsgerichten seit der Umstellung auf die elektronische Registerführung im Jahre 2005 auch als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet. Dieser ist aber identisch mit dem bisherigen „amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug“.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug AG Augsburg

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