Einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Hagen abrufen
Wo kann man schnell einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Hagen erhalten bzw. abrufen?
Das Amtsgericht Hagen in NRW findet man hier, wenn man es selbst aufsuchen möchte:
Amtsgericht Hagen
Postfach 120, 58001 Hagen
Postanschrift: Heinitzstrasse 42, 58097 Hagen
Telefon: 02331 985-0 / Fax: 02331 985-578
Wenn Sie einen Handelsregisterauszug benötigen bzw. Auskünfte aus dem Handelsregister, dann gibt es dafür verschiedene Möglichkeiten: Einmal können Sie selbst mit dem Amtsgericht Hagen in Verbindung treten, schriftlich oder persönlich. Wenn Sie es schriftlich machen, dann bedenken Sie dabei: Vorher müssen Sie immer Gerichtsgebühren zahlen, wenn Sie nicht nur persönlich Einblick in die Registerakten nehmen wollen, sondern einen schriftlichen Handelsregisterauszug wünschen. Das bedeutet, dass Sie immer zuerst nach Wochen einen Gebührenbescheid vom Amtsgericht zugeschickt bekommen. Wenn Sie diese Gerichtsgebühren überwiesen haben und der Zahlungseingang schließlich dort verbucht wurde, dann erhalten Sie die Unterlagen vom Amtsgericht Hagen.
Aber das geht auch schneller und unkomplizierter, denn einen Handelsregisterauszug, den können Sie schon innerhalb weniger Minuten im PDF-Format erhalten, wenn Sie nicht selbst das Amtsgericht Hagen kontaktieren wollen bzw. dorthin fahren möchten. Denn dann können Sie sich den von uns (siehe Link unten) erhaltenen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht auf Ihrem PC speichern und selbst ausdrucken.
Und ohne dass Sie hier vorab in Zahlung gehen müssen, denn hier wird von Ihnen keine Vorauskasse verlangt, vorausgesetzt, Sie handeln nicht als Privatperson. Sie erhalten den Handelsregisterauszug von uns und alles ist beim Amtsgericht schon bezahlt. Sie gehen hier auch keinerlei Zwangsabo ein oder müssen mit versteckten Folgekosten rechnen.
Welche Auszugsform vom Handelsregisterauszug benötigt man?
Im Normalfall, wenn man sich über die Rechtsverhältnisse und die Vertretungsverhältnisse informieren möchte, dann reicht ein normaler unbeglaubigter Handelsregisterauszug aus. Falls man den Auszug bei einer Behörde vorlegen muss, dann benötigt man meist einen amtlich beglaubigten Auszug. Wenn dies im Ausland geschehen soll, dann dazu auch noch eine Apostille.
Eine beglaubigten Handelsregisterauszug können wir zwar im Gegensatz zu einem unbeglaubigten nicht binnen weniger Minuten liefern, weil der nur in Papierform ausgefertigt wird und per Brief übermittelt werden muss. Und natürlich ist die beglaubigte Form teurer wegen der Beglaubigungsgebühren. Man sollte also vorher wissen, welche Version eines Handelsregisterauszuges man benötigt, beglaubigt oder unbeglaubigt. Es geht nicht, einen zunächst unbeglaubigten Handelsregisterauszug dann nach einiger Zeit noch beglaubigen zu lassen, denn er könnten seitdem bereits überholt sein.
Auf dem Auftragsformular – siehe Link unten – finden Sie die Varianten eines Handelsregisterauszuges aufgelistet. Dort finden Sie dann auch die Option „Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug“. Dazu noch eine Anmerkung: Seit Umstellung auf die elektronische Registerführung im Jahre 2005 wird dieser nunmehr schlichtweg nur noch als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet. Dieser ist aber identisch mit dem bisherigen „Amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug“. Die Bezeichnung „amtlich“ steht also für „amtlich beglaubigt“.
Hin und wieder benötigt man einen Einblick in die Eigentumsverhältnisse einer Kapitalgesellschaft (GmbH). Dann benötigt man die Gesellschafterliste. Auch die kann in der Regel recht schnell abgerufen werden. Diese kann bei Bedarf auch beglaubigt werden.
Hier das Auftragsformular: Handelsregisterauszug AG Hagen
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