Ist beim Amtsgericht Stendal das Handelsregister von ganz Sachsen-Anhalt?
Das Handelsregister des Bundeslandes Sachsen-Anhalt wird zentral beim Handelsregister in Stendal geführt.
Auf welchem Wege bekommt man Auskunft von dort? Generell gilt, dass man beim Handelsregister Auskunft über Kapitalgesellschaften (HRB) und Personengesellschaften (HRA) erhält, also über GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. Eine schriftliche Auskunft vom Handelsregister Stendal wird auch als Handelsregisterauszug bezeichnet, neuerdings auch als „Ausdruck aus dem Handelsregister“ bezeichnet im Zuge der Umstellung auf die elektronische Registerführung im Jahre 2005. So ist das bei allen Handelsregistern in Deutschland so, nicht nur in Stendal. Jedoch ist auch der alte Begriff Handelsregisterauszug noch im allgemeinen Gebrauch.
Wie können Sie einen schriftlichen Ausdruck aus dem Handelsregister von Stendal erhalten? Zum Beispiel, indem Sie das Handelsregister Stendal selbst kontaktieren, denn Sie können dort selbst kostenlos Einblick nehmen.
Amtsgericht Stendal
Scharnhorststr. 40, 39576 Stendal
Tel.: (0 39 31) 5 80
Fax: (0 39 31) 58 20 00
Allerdings ist eben nur der persönliche Einblick kostenlos, jeder Ausdruck kostet etwas. Auch müssen Sie den schriftlichen Ausdruck vorher bezahlen, wenn Sie diesen per Post bestellen möchten. Bis die Gerichtskasse dann dem Amtsgericht mitteilt, dass die Zahlung erfolgt, kann es mitunter viele Tage dauer, mal gan abgesehen von dem notwendigen Postweg an Sie. Das kann also alles eine Zeit dauern.
Wenn Ihnen das alles zu umständlich ist oder Sie benötigen schnell diese Auskunft, dann sollten Sie ein Unternehmen beauftragen, welches den Abruf derartiger Informationen zum Gegenstand hat, also Leute, die sich damit auskennen. Über den Link unten können Sie unproblematisch und ohne Anmeldung etc. eine Bestellung aufgeben. Das betrifft auch die Gesellschafterliste eines Unternehmens.
Während „normale“ Handelsregisterauszüge innerhalb von teilweise Minuten an Sie übermittelt werden können, dauert es bei „amtlich beglaubigten“ Handelsregisterauszug vom Amtsgericht etwas länger. In derzeit ca. 5 Tagen erhalten Sie diesen per Post zugeschickt, denn die Beglaubigung ist nur gültig auf dem speziell ausgefertigen Dokument. Dazu muss noch erwähnte werden, dass der amtlich beglaubigte Auszug vom Handelsregister Stendal wird, wie bei den anderen Handelsregistern auch, seit einiger Zeit lediglich nur noch als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet. Dieser Auszug ist aber identisch mit dem früheren „Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug“. Weshalb die Registergerichte ausgerechnet diese Begriffe eingeführt haben, ist wenig nachvollziehnbar.
Auftragsformular: Handelsregister Stendal
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