Wo erhalte ich einen Ltd.-Handelsregisterauszug?
Woher erhalte ich einen Ltd.-Handelsregisterauszug? Eine in Deutschland aktive Ltd. ist meist in England registriert, in Deutschland jedoch nur mit einer Zweigniederlassung, wenn sie vordergründig in Deutschland aktiv ist. Einen Ltd.-Handelsregisterauszug kann man einmal vom englischen Handelsregister erhalten, dann aber in englischer Spache. Es geht aber auch in deutscher Sprache, dann allerdings nur von der Zweigniederlassung in Deutschland.
Welche Dokumente können Sie hier abrufen?
Appointments Report
Auf diesem Dokument sind, ähnlich einem Handelsregisterauszug, die Grunddaten der Ltd. aufgeführt, ebenso sind die in den Vorjahren eingereichten Dokumente aufgelistet. Der Hintergrund: Eine Ltd. muss immer 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres eine jährliche Statusmeldung einreichen. Tut sie das nicht, wird das seitens des Companies House geahndet.
Es handelt sich hierbei um diese 2 Dokumente:
1.)
Annual Return (AR)
Diese Jahresmeldung das letzte Geschäftsjahr betreffend listet alle Geschäftsführer (Director) auf, das Secretary bzw. Registered Office, das ist das Büro der Ltd. Auf dem Annual Return findet man auch die Angaben zu den Gesellschaftern (Shareholder) und wie sich die Anteile unter ihnen verteilen. Kleinere Ltd. müssen nur eine verkürzte Form einreichen (“Full List – Statement of Capital”).
2.)
Annual Account (AA)
Das ist der Jahresabschluss bzw. die Bilanz der Ltd., auch wieder bezogen auf das letzte Geschäftsjahr. Der Annual Account kann in Abhängigkeit von der Größe bzw. der Umfanges der Geschäftstätigkeit verkürztere Formen einreichen. Das beginnt mit dem „Total Exemption Small“ bis hin zum Dormant Accounts (Die Ltd. war noch nie geschäftlich aktiv) bis hin zum „Non Trading Accounts“. Hier war die Ltd. nur nicht im letzten Geschäftsjahr aktiv, aber früher.
Über den aufgeführten Link erhalten Sie den Appointments Report bzw. einen Annual Return oder Annual Account ohne Mitgliedschaft, Anmeldung oder Login erhalten. Diese Dokumente erhalten Sie alle im PDF-Format per email, ebenso auch die Rechnung, denn Sie müssen nicht im Voraus zahlen. Sie gehen hier weder ein Abo ein, noch entstehen Ihnen Folgekosten.
Wie sieht es mit einem beglaubigten Handelsregisterauszug aus?
Ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug kann nur über die Eintragung der Zweigniederlassung der Ltd. in Deutschland geliefert werden. So eine Zweigniederlassung muss von einer Ltd. errichtet werden, wenn diese hauptsächlich in Deutschland aktiv ist. Dieser beglaubigte Handelsregisterauszug kann, da er gesiegelt wird, auch nur per Brief übermittelt werden. Natürlich kann man auch nur einen unbeglaubigten Handelsregisterauszug über diese Zweigniederlassung bestellen.
Auftragsformular: Ltd.-Handelsregisterauszug
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