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Tag: Dortmund

Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Dortmund

Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Dortmund

Woher bekommt man schnell einen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Dortmund oder einem anderen Amtsgericht in NRW?

Handelsregisterauszug vom Amtsgericht in Dortmund, seit einigen Jahren auch „Ausdruck aus dem Handelsregister“ genannt, den erhalten Sie hier von uns innerhalb von wenigen Minuten im PDF-Format per email. Natürlich könnten Sie auch selbst zum Amtsgericht in Dortmund bzw. in Nordrhein-Westfalen fahren oder zu diesem Amtsgericht selbst Kontakt aufnehmen möchten:

Amtsgericht Dortmund
Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund
Telefon: 0231 926-0

Das Handelsregister Dortmund besteht aus 2 Abteilungen:
In Abteilung A (HRA) werden Personengesellschaften (OHG, KG) eingetragen und auch Einzelkaufleute (e.K.) eingetragen.
In Abteilung B (HRB) sind die Kapitalgesellschaften erfasst, meist sind dies GmbH und Aktiengesellschaften.

Allerdings müssen Sie sich sicher sein, dass auch das AG Dortmund zuständig ist, denn aufgrund verschiedener Zusammenlegungen in den letzten Jahren ist das nicht immer gleich ersichtlich. Jedenfalls, wenn es schnell gehen soll, dann sollten Sie nach einer Variante suchen, wo dies möglich ist, ohne erst lange zu suchen und zu klären, wohin man vorab die Gerichtskosten überweisen soll, denn die fallen an bei schriftlichen Handelsregisterauszügen.

Wenn Sie allerdings einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Dortmund benötigen, dann dauert das einige Tage (derzeit ca. 5 Tage), weil dieser nur in Papierform ausgefertigt und per Post verschickt werden muss. Wenn Sie dann den amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht vor sich liegen haben, dann finden Sie darauf nur noch die Bezeichnung „Amtlicher Ausdruck“. Das ist in Ordnung, weil es nur eine neue Bezeichnung bei den Amtsgerichten ist. Amtlich bedeutet dann hier beglaubigt.

Der beglaubigte Auszug sieht auf den ersten Blick aus wie ein unbeglaubigter. Sie müssen auf die Wörter „amtlicher“ Auszug oder „beglaubigte Abschrift“ achten.  Diese Bezeichnung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ebenso die äußere Form. Das reicht von sehr schlicht bis aufwendig. An der Nutzbarkeit indes änderte das nichts. Fast einheitlich ist die Gestaltung der Apostille. Die benötigen Sie für den Fall, dass Sie den Auszug außerhalb Deutschlands verwenden wollen.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug NRW

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