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Tag: Einsichtnahme

Wer kann Einsicht in das Handelsregister nehmen?

Wer kann Einsicht in das Handelsregister nehmen?

Handelsregister: Wer kann wie und wo Einsicht in das Handelsregister Deutschland nehmen?

Das Handelsregister ist ein offenes Register, jedermann kann daher kostenlos dort Einsicht nehmen. Ausdrucke, Auszüge und Beglaubigungen kosten allerdings Geld, ziehen also Gebühren nach sich. Umsonst ist also lediglich die Einsichtnahme.

Doch welche Angaben lassen sich durch Einsicht in das Handelsregister über eine Firma überhaupt in Erfahrung bringen? Die nachfolgenden Angaben sind einem sog. Auszug aus dem genannten Register zu entnehmen, kurz oft auch Handelsregisterauszug genannt:

Firma (Gegenstand+Sitz), Höhe des Stammkapitals, Rechtsform (GmbH, KG, OHG, e.K., UG, GmbH & Co. KG, Ltd.-Zweigniederlassung), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen)

Aber was ist mit den Gesellschaftern?

Gesellschafterangaben sind auf einem Handelsregisterauszug nicht mit aufgeführt, außer bei Personengesellschaften, wie z.B. der Kommanditgesellschaft, oder OHG, e.K.
Für alle andere Rechtsformen, so z.B. bei einer Kapitalgesellschaft (GmbH)  muss Einsicht in die Gesellschafterliste genommen werden. Bekanntlich muss die Gesellschaft diese immer auf einem aktuellen Stand halten und genießt Vertrauensschutz, etwaige Versäumnisse gehen zu Lasten der Gesellschaft. Deshalb können Sie auch davon ausgehen, dass die letzte vorhandene Gesellschafterliste immer auch die aktuelle ist. Das gilt auch dann, falls diese mehrere Jahre alt ist. Es gibt auch keine Formvorschriften, jede sieht anders aus, sie kann auch handschriftlich sein, allerdings muss diese auf elektronischem Wege eingereicht werden.

Einen aktuellen Ausdruck aus dem Handelsregister können Sie, wie gesagt, über das jeweilige Amtsgericht erhalten, aber auch über uns, einem gewerblichen Recherchedienst.

Wie läuft die Einsicht in das Handelsregister ab?

Sie währen auf dem Auftragsformular aus, welche Informationen bzw. Dokumente Sie wünschen. Nach der Bestellung erhalten Sie umgehend eine Auftragsbestätigung und später dann die bestellen Dokumente zusammen mit der Rechnung. Sie müssen hier keine Vorkasse leisten. Sollten Dokumente nicht lieferbar sein, so reduziert sich der Preis, in manchen Fällen entstehen Ihnen dann gar keine Kosten.

Dafür können Sie dieses Formular nutzen:  Eintragung im Handelsregister prüfen

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