Wie erfährt man etwas über den Geschäftsgegenstand einer Ltd.?
Mitunter kommt man in Geschäftsbeziehungen mit einer Ltd. und man möchte dann gern wissen, welchen Geschäftsgegenstand bzw. Geschäftszweck diese hat. Eine Ltd.-Gesellschaft ist meist in England registriert, aber auch Irland, Guernsey oder die Kanalinseln sind denkbar. Meist jedoch liegt dann dort nur ein mehr oder weniger standardisierte Gesellschaftsvertrag vor, der oft nur einen recht allgemein gehaltenen Geschäftszweck aufweist, nämlich jegliche gewerbliche Tätigkeit. Mehr muss von Seiten der Ltd. nicht angegeben werden und wird auch in der Regel nicht. Eine Ltd. kann also den Gegenstand ihres Geschäftes nach Belieben ändern, ohne dies bekannt gegeben zu müssen.
Wie aber ist das mit der Zweigniederlassung in Deutschland?
Denn wenn die Ltd. hier in Deutschland vordergründig aktiv ist, dann muss sie ja auch hier in das Handelsregister eingetragen sein, also auch einen Geschäftsgegenstand angeben. Dieser gilt aber nur für die deutsche Zweigniederlassung. Seitens des Handelsregisters wird nicht geprüft, ob es einen Unterschied zwischen den Angaben in England und denen in Deutschland gibt.
Eine Möglichkeit der Auskunft haben Sie hier, indem Sie einen Handelsregisterauszug über eine Ltd. anfordern:
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