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Tag: Gesellschafterangaben

Wo kann ich eine Liste der Gesellschafter einer GmbH anfordern?

Wo kann ich eine Liste der Gesellschafter einer GmbH anfordern?

Wenn Sie sich gerade damit beschäftigen, woher Sie eine Liste der Gesellschafter einer GmbH bekommen, dann fragen Sie sich dann vielleicht, wenn Sie das Dokument dann betrachten, ob die dann auch wirklich immer aktuell ist ist. Der Grund: Diese Liste ist mehrere Jahre alt. Das wirft die Frage auf:

Wann muss eine neue Gesellschafterliste eingereicht werden?

Grundsätzlich gilt hier: Nach jeder Veränderung bei den Gesellschaftern einer GmbH, bei einem Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern oder einer Änderung im Umfangs ihrer Beteiligung, hat die Geschäftsführung, als in aller Regel der Geschäftsführer, folgendes zu tun. Er muss unverzüglich eine aktuelle Liste der Gesellschafter an das Handelsregister einzureichen. Diese Liste der Gesellschafter muss die Namen, Vornamen, Geburtsdaten und Wohnorte aller Anteilseigner sowie die jeweiligen Nennbeträge enthalten. Ebenso müssen die jeweiligen Anteile am Stammkapital genannt werden.

Wie gelangt die neue Gesellschafterliste an das Registergericht?

Falls ein Notar an der anzuzeigenden Veränderung der Liste der Gesellschafter mitgewirkt hat, dann hat er diese beim Handelsregister nach Prüfung auf Richtigkeit einzureichen. Da in der Praxis so gut wie immer ein Notar bei den Gesellschafterversammlungen hinzugezogen wird, handelt sich es bei der eingereichten Liste der Gesellschafter in aller Regel um eine notarbescheinigte Liste.
Die Liste der Gesellschafter muss also immer im aktuellen Zustand gehalten werden. Der Grund ist eindeutig. So sollen die Gesellschaftsgläubiger geschützt werden. Aber nicht nur deren Interessen, auch die Informationsinteressen von Minderheitsgesellschaftern sollen geschützt werden. Und auch die  Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, richtig informiert zu sein. Sie bzw. dieser Kreis soll sich nicht nur über den derzeitigen Gesellschafterkreis informiert werden. Sondern er soll auch über die lückenlose Abfolge der Gesellschafter und den Wechsel von Geschäftsanteilen informieren können. Das bedeutet, die letzte eingereichte Liste der gilt als die aktuelle, selbst wenn diese schon viele Jahre alt sein sollte.

Welche Probleme gab es mit der Liste der Gesellschafter in der Praxis ?

Hin und wieder kommt es vor, dass eine Gesellschaft eine neue Liste der Gesellschafter eingereicht hat. Aber: Die erscheint bei einem Check des Handelsregisters nicht. Das kann 2 Ursachen haben. Entweder hat das Amtsgericht einen Bearbeitungsrückstau oder es hat die neue Gesellschafterliste moniert. Seit Notare die neuen Gesellschafterlisten einreichen, kommt dies nur selten vor. Aber denkbar ist, dass unbeabsichtigt Rechtsvorschriften nicht eingehalten oder beachtet wurden. In so einem Fall würde dann von Ihnen Nachbesserung verlangt. Denkbar ist auch, dass eine neue Gesellschafterversammlung einberufen werden muss. Das kann soweit gehen, dass neue Beschlüsse zu den Gesellschafteranteilen gefasst werden müssen. Aber wie gesagt, in der aktuellen Praxis kommt dies selten vor. Es gab aber Fälle, wo der Notar zwar über die Monierung informiert war, er diese Information jedoch nicht mit der betreffenden Firma geteilt hat, sondern nur in einen Schriftverkehr mit dem Amtsgericht gegangen ist. Das kann sich dann hinziehen. Seitens der Gesellschaft aber ahnte man davon nichts und ging davon aus, dass die neuen Gesellschafterverhältnisse eingetragen wurden und nun vollumfänglich gelten.

Gesellschafter durch einen gutgläubigen Erwerb ?

Aber hier gilt auch: Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt im Fall einer Veränderung in den Personen der Anteilseigner oder des Umfangs ihrer Beteiligung als Inhaber eines Geschäftsanteils nur, wer als solcher in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist. Außerdem ist nunmehr auch ein an die Liste der Gesellschafter anknüpfender gutgläubiger Erwerb von Anteilen einer GmbH möglich. Ein gutgläubiger Erwerber von Teilen an einer Gesellschaft soll darauf vertrauen dürfen, dass der verkaufte Geschäftsanteil auch tatsächlich dem Veräußerer gehört. Ein Käufer kann Anteile gutgläubig erwerben, wenn ein Veräußerer seit mindestens drei Jahren und ohne Widerspruch in die Gesellschafterliste im Handelsregister eingetragen ist.

Wie erfolgt hier die Bestellung einer Gesellschafterliste ?

Auf dem nachfolgenden Formular können Sie eine Gesellschafterliste aber auch noch andere  Dokumente bestellen, auch zum Beispiel einen Handelsregisterauszug. Das geht schnell und sicher und innerhalb der angegebenen Zeit. Sie können sich diese Dokumente dann abspeichern oder ausdrucken, sofern es sich um unbeglaubigte Dokumente handelt. Nicht so bei beglaubigten Dokumenten, diese sind nur in ihrer Papierform lieferbar.

Sie müssen hier bei einer Bestellung nicht mit einem Abo oder eine Mitgliedschaft rechnen. Ein Kundenkonto brauchen Sie auch nicht. Sie bestellen, Sie erhalten die Dolumente zusammen mit der Rechnung und fertig.

Hier können Sie jetzt eine: Liste der Gesellschafter anfordern.

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