Thema: Die Aktualität einer Gesellschafterliste.
Wie aktuell ist eine Gesellschafterliste einer GmbH? Was ist, wenn diese bereits einige Jahre alt ist?
Die Geschäftsführer einer GmbH haben seit Inkrafttreten des Handelsrechtsreformgesetzes 1998 die Pflicht, nach jeder Veränderung in der Person der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung dies dem Handelsregistergericht mitzuteilen. Gemäß § 40 GmbHG Absatz 1 ist es so, dass eine neue Gesellschafterliste, aus welcher Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort hervorgehen, sowie die gezeichneten Stammeinlagen entnommen werden können, unterschrieben an das Handelsregister einzureichen ist, falls sich entsprechende Veränderungen ergeben haben. Bis 1998 musste diese Gesellschafterliste jährlich an das Registergericht eingereicht werden, unabhängig davon, ob es eine aktuelle Änderung gab oder nicht. Das dies in der Praxis nicht immer eingehalten wurde, liegt auf der Hand, zumal die Amtsgerichte / Handelsregister dies nicht von sich aus anmahnten. Jetzt wird diese nur eingereicht, wenn es Änderungen gibt.
Es stellt sich bei schon recht alten Gesellschafterlisten dann schnell die Frage, ob diese überhaupt noch aktuell ist. Und da im Wirtschaftsverkehr ja ein großes Interesses daran besteht zu wissen, ob die Gesellschafterliste aktuell ist, greift nun hier $ 40 Absatz 3 GmbHG: Diese Gesetzesnorm besagt, dass eine Haftung des Geschäftsführers den Gläubigern der Gesellschaft gegenüber besteht, wenn ein Schaden daraus entsteht, dass die Liste der Gesellschafter nicht aktuell ist. Es besteht dann eine gesamtschuldnerische Haftung. Schon aus diesem Grunde kann man davon ausgehen, dass die letzte Gesellschafterliste auch die aktuelle ist, auch wenn diese schon älteren Datums ist.
Wo sieht man, dass es wirklich die aktuelle Gesellschafterliste ist?
Dann gibt es noch das Problem, dass man einer vom Handelsregister abgerufenen Gesellschafterliste nicht ansieht, dass diese die zuletzt eingereichte und damit aktuelle ist. Man muss es einfach glauben. Es hilft auch nicht weiter, wenn man die Liste der Gesellschafter beglaubigen lässt. Denn dann erscheint nur das Datum der Beglaubigung. Die Liste der Gesellschaft selbst wird nicht korrigiert. Das sorgt hin und wieder für Verwirrung, ist aber leider so.
Übrigens: Auch eine Gesellschafterliste können wir beglaubigen lassen. Und diese kann dann, falls diese im Ausland verwendet werden soll, auch mit einer Apostille versehen werden.
Hier geht es zum Abruf einer aktuellen Gesellschafterliste: aktuelle Gesellschafterliste
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