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Tag: Gesellschaftervertrag

Wo bekomme ich schnell einen Handelsregisterauszug her?

Wo bekomme ich schnell einen Handelsregisterauszug her?

Woher bekomme ich eigentlich schnell einen Handelsregisterauszug? Und an welches Amtsgericht oder Registergericht muss ich mich wenden?

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder man erhält den Handelsregisterauszug oder eine Gesellschafterliste bei dem für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Registergericht, denn da kann jedermann Einsicht nehmen. Wohlgemerkt: Einsicht nehmen. Denn Ausdrucke, also einen schriftlichen Auszug, einen Handelsregisterauszug, den gibt es nur gegen Gerichtsgebühren. Derzeit sind dies bei einem unbeglaubigten Handelsregisterauszug 10 Euro, bei einem beglaubigten Handelsregisterauszug 20 EUR. Diese Gebühren sind meist vorab bei der Gerichtskasse einzuzahlen. Aber zuvor muss man allerdings noch herausfinden, an welches Registergericht man sich wenden muss, denn durch Zusammenlegungen von regionalen Handelsregistern oder auch durch Sitzverlegung einer Gesellschaft hat die Zuständigkeit oftmals gewechselt.

Das ist der traditionelle Weg. Falls Sie aber nicht selbst das zuständige Registergericht und die jeweils erforderlichen Bezahlmöglichkeiten herausfinden wollen, dann können Sie dies auch über den unten aufgeführten Link erledigen lassen: Schon ab innerhalb weniger Minuten (abhängig von der Auftragsart) wird Ihnen zügig per email ein Handelsregisterauszug über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG oder Ltd. (Niederlassung Deutschland) übermittelt. Der Handelsregisterauszug ist im Original, er stammt vom jeweiligen Registergericht bzw. dem Registerportal der Länder. Er bildet exakt den Eintragungsstand ab.

Welche Informationen gehen aus einem Handelsregisterauszug hervor?

Firma (= Name der Firma, Geschäftsgegenstand und Sitz bzw. Adresse), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Es gibt seit Einführung des elektronischen Handelsregister 3 unterschiedliche Auszugsformen, aber zunächst einmal gibt es diese Unterscheidung nach

a) amtlich (frühere Bezeichnung:beglaubigt)
b) nicht amtlich (frühere Bezeichnung: unbeglaubigt)

Auszugsformen:
1. aktuell (hier werden nur die tagaktuellen Eintragungen aufgeführt, gelöschte oder frühere Daten sieht man darauf nicht)
2. chronologisch (hier werden alle Eintragungen der letzten Jahre aufgeführt, also auch bereits gelöschte – dies erscheinen unterstrichen bzw. „gerötet“ und sind damit lesbar)
3. historisch (hier wird nur das alte Registerblatt abgebildet, welches vor der elektronischen Registerführung geführt wurde, die Eintragungen enden hier in der Regel ca. 2006)

Sie erhalten hier einen solchen Auszug aus dem Handelsregister bzw. Handelsregisterauszug ohne Mitgliedschaft oder Anmeldung. Die Rechnung geht Ihnen, je nach Wahl, per email oder per Briefpost zu. Sie müssen keine Vorauskasse leisten, Sie erhalten den Handelsregisteauszug immer zusammen mit der Rechnung. Ein Abo etc. gehen Sie damit nicht ein.

Neben einem Handelsregisterauszug können Sie hier auch noch weitere Dokumente erhalten: weitere Auftragsarten:  Gesellschafterliste einer Kapitalgesellschaft (GmbH), Angaben zu den bisherigen Geschäftsführern, zu Gesellschaftsverträgen, Verflechtungen, Jahresabschlüssen, Bilanzen etc.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, was genau Sie benötigen, dann kontaktieren Sie uns einfach.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug

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