Limited in England gründen
Unter einer „Limited“ oder „Ltd.“ ist eine Kapitalgesellschaft zu verstehen, die, im Unterschied zur GmbH, mit einem sehr geringen Stammkapital auskommt und bei der kein Mindest- oder Höchstkapital vorgeschrieben ist. Die Gründungsdauer einer Limited beträgt 1 – 3 Wochen. Während die Gründung einer GmbH zwischen 2000 – 7000 Euro kostet, erfordert die Gründung einer Ltd. Company in England nur ca. ab 100 EUR.
Die Gesellschafter (Shareholder) haften nur mit der jeweils erbrachten Einlage, eine Nachschusspflicht besteht nicht. Der Shareholder einer Ltd. – Gesellschaft ist dem deutschen Aktionär vergleichbar, allerdings reicht im Gegensatz zur deutschen AG ein einzelner Shareholder aus. Grundsätzlich solle man, wenn man sich mit dem Gedanken trägt eine Limited zu gründen, die Möglichkeiten einer deutschen Mini-GmbH nicht außer acht lassen.
Wenn man sich dazu durchgerungen hat, eine Ltd. zu gründen, dann kann die Beauftragung einer Gründungsagentur ratsam sein, womit die Gründungskosten jedoch dann auf mehrere Hundert Euro steigen können. Auf keinen Fall dürfen jedoch die Folgekosten unterschätzt werden, denn die Anwendung des englischen Rechts zieht eine Reihe von Pflichten und Kosten nach sich. Letztere dürften im Bereich von ca. 250 Euro pro Jahr liegen. Das liegt vor allem daran, dass eine Ltd. regelmäßig Statusmeldungen einreichen muss, auch wenn es keine Änderungen gab.
Eine Überblick über die wichtigsten Begriffe, auf die man im Zusammenhang mit einer Limited Company stößt, sind hier erklärt.
Auftragsformular für einen Registerauszug über eine Limited:
Englische Limited-Registerauszug
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