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Handelsregister Hamburg – Benötigen Sie einen Auszug oder Audruck von dort?

Handelsregister Hamburg – Benötigen Sie einen Auszug oder Audruck von dort?

Wenn es einmal schnell gehen muss: Woher bekomme ich Informationen bzw. auch einen schriftlichen Auszug vom Handelsregister in Hamburg?

Für einen Handelsregisterauszug finden Sie das Amtsgericht hier:

Amtsgericht Hamburg
– Abt. 66
Caffamacherreihe 20
20355 Hamburg

Dort bzw. beim Handelsregister generell kann man Informationen über eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft (GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. und Ltd. -deutsche Niederlassung) erhalten.

Die schriftliche Auskunft die man vom Handelsregister erhält, die nannte sich bisher immer Handelsregisterauszug. Dies ist nicht nur beim Handelsregister Hamburg so, sondern auch bei allen anderen Handelsregistern in Deutschland. Allerdings wird seit der Umstellung der Handelsregister auf elektronische Registerführung (ca. ab 2006) dazu auch „Ausdruck aus dem Handelsregister“ gesagt, allerdings ist der alte Begriff noch weitgehend üblich.
Einen Ausdruck aus dem Handelsregister Hamburg oder eine Gesellschafterliste können Sie direkt beim Amtsgericht Hamburg erhalten, ab er wenn Sie es schnell benötigen, dann geht das auch hier über einen gewerblichen Anbieter, so auch über einen Link unten.

Wie wäre da der Ablauf, wenn ich eine Handelsregisterauszug bestelle?

Wenn Sie über den Link unten bestellen, dann erhalten Sie den Auszug schon binnen 2 Stunden per email im PDF-Format. Das wäre für den Fall, dass Sie unseren Service in Anspruch nehmen, weil Sie nicht selbst zum Handelsregister Hamburg gehen, fahren oder es anschreiben wollen. Sie können dann den per email erhaltenen elektronischen Auszug aus dem Handelsregister Hamburg bei sich auf dem PC abspeichern. Anschließend können Sie diesen sich dann ausdrucken.
Der „amtlich beglaubigte Auszug“ aus dem Handelsregister Hamburg wird neuerdings als „Amtlicher Ausdruck“ bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug. Diese Bezeichnung finden Sie dann also nicht auf dem beglaubigten Handelsregisterauszug. So oder so: Der „amtliche Ausdruck“ ist ein reiner Papierauszug und kann daher nur per Brief verschickt werden. Wenn wir (Link unten) den für Sie anfordern, dann dauert das derzeit ca. 6 Tage, dazu kommt noch der Postweg. Und falls das beglaubigte Handelsregisterauszug im Ausland verwendet werden soll, dann kommt dazu dann noch eine so genannte Apostille. Das sollten Sie beachten.
Natürlich sind auch weitere Dokumente erhältlich: Gesellschaftsverträge, Gesellschafterlisten etc., die auch alle beglaubigt und auch mit einer Apostille versehen werden können. Auf dem Auftragsformular können Sie sich zu den einzelnen Auftragsarten informieren.

Auftragsformular: Handelsregister Hamburg

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