Was ist eigentlich das Handelsregister?
Vielleicht fragen Sie sich, welche Informationen eigentlich alles im Handelsregister geführt werden. Das Handelsregister ist ein Verzeichnis über bestimmte Tatsachen, die im Handelsverkehr wesentlich sind. Es wird bei den Registergerichten geführt und offenbart Ihnen die wichtigsten Rechtsverhältnisse der Kaufleute, indem es Ihnen beispielsweise Auskunft darüber gibt, wie hoch das Stammkapital ist, welche Rechtsform vorliegt, wer ein Unternehmen vertreten darf oder ob es ein laufendes Insolvenzverfahren gibt. Damit dient das Handelsregister auch Unternehmensinteressen, weil eine vorgenommene Eintragung entsprechende Mitteilungen an Geschäftspartner entbehrlich macht und sich diese damit selbst unabhängig informieren können. Dies dient daher auch dem Informationsbedürfnis dieser Geschäftspartner und natürlich auch der Allgemeinheit.
Vorteil: Eingetragene Tatsachen können durch Vorlage eines Auszuges aus dem Handelsregister urkundlich nachgewiesen werden, was die Führung eines Rechtsstreits aufgrund von bloßen Unklarheiten vermeiden hilft.
Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen eingeteilt:
In der Abteilung A (HRA) werden eingetragen:
• Einzelkaufmann (abgekürzt e.K., e.Kfm, bei Kauffrauen e.Kfr. o.ä.) u. andere Betriebe
• offene Handelsgesellschaft (OHG)
• Kommanditgesellschaft (KG); hierzu zählt auch die GmbH & Co KG
• die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)
• juristische Personen nach § 33 HGB
In der Abteilung B (HRB) werden eingetragen:
• Aktiengesellschaft (AG)
• Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
• Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) u. Unternehmergesellschaft (UG)
• Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
• Europäische Aktiengesellschaft (SE)
Anmeldungen zum Handelsregister (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen, also über einen Notar. Eintragungen in das Handelsregister erfolgen grundsätzlich auch nur auf Antrag. Interessant für Sie zu wissen: Unterbleibt eine erforderliche Anmeldung, dann kann das mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. Die Gesellschaft hat dafür zu sorgen, dass alle Anmeldungen erfolgen, das betrifft auch Änderungen bei den Gesellschaftern. Die neue Gesellschafterliste muss dann eingereicht werden.
Um dem Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber die Öffentlichkeit des Handelsregisters angeordnet. Jedermann kann das Handelsregister und die zum Handelsregister eingereichten Schriftstücke (z.B. die Satzung einer Aktiengesellschaft) einsehen. Auch von den Eintragungen und den eingereichten Schriftstücken kann Jedermann Kopien bzw. Ausdrucke verlangen.
Wer kann Einsicht in das Handelsregister nehmen?
Die Einsicht in die Register beim Registergericht, die öffentlich zugänglichen Registerdokumente und Sonderbände der Registerakten können kostenfrei in der zentralen Einsichtsstellen der Registergerichte erfolgen. Für die Einsicht in die nicht öffentlich zugänglichen Registerdokumente müssten Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Dokumente zu laufenden Anmeldungen sind nicht öffentlich. Das bedeutet für Sie, dass Ihnen z.B. über einen noch nicht entschiedenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Auskunft erteilt wird.
Die Erteilung von Registerausdrucken, Dokumentenausdrucken und Kopien von Aktenbestandteilen ist möglich, jedoch nicht kostenfrei. Entsprechende Anträge können Sie schriftlich einreichen und nach Begleichung des daraufhin eingehenden Gebührenbescheids werden Ihnen die Unterlagen dann übermittelt. So würde Sie es direkt beim Amtsgericht erleben. Deshalb bieten wir Ihnen unsere Dienstleistung an, indem wir das für Sie übernehmen. In den meisten Fällen wird von unseren Kunden ein Handelsregisterauszug bestellt, den rufen wir Ihnen gern ab. Aber oft sind es auch weitere Dokumente, wie zum Beispiel eine Gesellschafterliste oder Kopien von Gesellschaftsverträgen oder Gesellschafterbeschlüssen.
Auf diesem Ausdruck sind dann diese Angaben ersichtlich:
Firma / Sitz / vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) / Stammkapital / Rechtsform des Unternehmens
Einen Auszug aus dem Handelsregister erhalten Sie beim Handelsregister selbst, Sie können aber auch über externe Dienstleister angefordert werden, was auf alle Fälle mit einem Zeitgewinn für Sie verbunden ist. Hier der entsprechende Link:
Handelsregisterauszug etc. bestellen
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