Amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug mit Apostille
Was ist denn ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug mit Apostille?
Eine Apostille ist eine im internationalen Urkundenverkehr gebräuchliche Beglaubigungsform. Sie ist zeitlich unbeschränkt gültig und wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von diplomatischer Beglaubigung oder Legalisation sind. Beigetreten sind diesem Abkommen diese Länder: Länderliste
Im Zusammenhang mit einem Handelsregisterauszug ist darunter ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug zu verstehen, welcher zusätzlich mit einem Echtheitsnachweis für die Verwendung im Ausland versehen wurde, also mit einer Apostille. Diese wird am jeweilige Handelsregisterbezirk erteilt, dort wo die Kapitalgesellschaft geführt wird.
Wie ist der Ablauf?
Zunächst müssten Sie einen amtlichen Auszug aus dem Handelsregister (amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug) erstellen lassen, welchen Sie dann an das übergeordnete Landgericht weitergeleiten müssten. Dort wird der Auszug dann mit einer Überbeglaubigung versehen, der Apostille. Das geschieht durch Anbringung eines Siegels. Dazu müssen Sie wissen, dass eine Apostille nicht einheitlich erteilt wird. Sondern dieser Echtheitsnachweis wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land erteilt. Gemeint sind die Länder, welcher dem o.g. Abkommen beigetreten sein. Wenn nicht, dann verkompliziert sich das noch weiter, dann muss u.a. auch das Konsulat des betreffenden Landes kontaktiert werden. Davon soll hier aber jetzt nicht die Rede sein.
Wie ist es mit den Kosten für eine Apostille ?
Bei der Erteilung einer Apostille fallen deshalb die sonst üblichen Gerichtsgebühren doppelt an, also dann in der Regel zwischen 38 und 40 EUR. Und natürlich dauert das alles einige Tage, vom Postweg einmal abgesehen. Natürlich können Sie dies alles selbst erledigen, aber es gibt verschiedene Unternehmen, die diese Wege erledigen und auch die Zahlungen der Gerichtsgebühren in die Wege leiten. Und natürlich geht es viel schneller, als wenn Sie sich nicht erst selbst in die Materie einarbeiten müssen.
Übrigens können Sie nicht nur einen Handelsregisterauszug beglaubigen und mit einer Apostille versehen lassen. Sondern das ist auch möglich mit Gesellschafterverträgen oder Gesellschafterlisten.
Über den nachfolgenden Link können Sie uns beauftragen, dieses Prozess abzuwickeln. Keine Sorge, Sie gehen damit keine Abo etc. ein.
Handelsregisterauszug mit Apostille
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