Ltd.- Handelsregisterauszug (England) – Wo bekommt man Auskunft?
Die in Deutschland immer beliebtere Ltd., woher bekommt man eigentlich einen Handelsregisterauszug über diese Gesellschaftsform?
Ein Handelsregisterauszug über eine Ltd. wird häufig angefragt. Der Grund: Die Ltd. ist eine weltweit verbreitete Rechtsform, bei den hier in Deutschland anzutreffenden Firmen ist es sehr oft so, dass diese beim Handelsregister in England registriert sind, dem sog. Companies House.
Im Handelsregister von England, gibt es keinen mit dem deutschen Handelsregisterauszug direkt vergleichbaren Auszug mit allen relevanten Daten. Der Handelsregisterauszug über eine Ltd. muss zusammengestellt werden über eine Vielzahl von abrufbaren Einzeldokumenten, die von der Ltd. regelmäßig eingereicht werden müssen, meist jährlich. So ist die jährliche Abgabe des Annual Return Pflicht, eine Art Statusmeldung über das letzte Geschäftsjahr. Dieser muss auch abgegeben werden, wenn es keine Veränderungen gab. Das ist anders als in Deutschland. Im Annual Return werden die Geschäftsführer- und Gesellschafterverhältnisse und im zurückliegenden Geschäftsjahr erfolgte Änderungen gemeldet.
Welche weiteren Dokumente gibt es außer dem Handelsregisterauszug noch?
Dann gibt es noch eine weitere regelmäßig einzureichendes Dokument, den Annual Account. Dann ist die jährliche Abgabe einer Finanzsituation bzw. eines Jahresabschlusses der Ltd. Pflicht. Hier gibt es aber Abstufungen dahingehend, dass bei einer eher geringfügigen Geschäftstätigkeit bzw. wenn die Firma „pausiert“, nur ein Kurzbericht erforderlich ist.
Wenn die Ltd. über eine Zweigniederlassung in Deutschland aktiv ist, dann werden die Bilanzdaten aus Deutschland auf das englische Formblatt übertragen und dem englischen Companies House und damit dem englischen Finanzamt zugestellt.
Einen Handelsregisterauszug wie man ihn von Deutschland her kennt, kann man also bei einem Ltd.- Handelsregisterauszug nicht erwarten. Am besten ist es, wenn man den Appointments Report abruft, eine Übersicht über die Grunddaten, und dann noch den letzten Annual Return. Da hat man bereits einen ganz guten Überblick. Wer sein Wissen zu den verschiedenen Dokumenten vertiefen möchte, der sollte hier nachschauen.
Trotzdem kann es günstig sein, wenn man mit dem Abruf dieser Dokumente jemanden beauftragt, der damit Erfahrung hat. Zuvor sollte man aber auch erwägen, dass eine Ltd., die ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, sich in das deutsche Handelsregister mit einer Zweigniederlassung eintragen muss. Und so einen „deutschen“ Handelsregisterauszug kann man dann auch viel schneller abrufen. Und so ein Handelsregisterauszug hat natürlich das hier in Deutschland übliche Aussehen und enthält alle relevanten Daten über eine Ltd., wenngleich ohne Gesellschafterangaben.
Auftragsformular anschauen: Handelsregisterauszug Ltd.
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