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Die Registergerichte NRW

Die Registergerichte NRW

Woher bekomme ich schnell Informationen von einem der Registergerichte in NRW (Nordrhein-Westfalen)?

In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es derzeit über 31 örtliche Registergerichte, an denen das Handelsregister, das Vereinsregister, das Genossenschaftsregister und das Partnerschaftsregister geführt werden. Allerdings wird nicht an jedem dieser Registergerichte dann auch jedes der genannten Register geführt. Seit Jahren gibt es hier Zusammenlegungen und Zentralisierungen. Man kann sich also nicht immer gleich sicher sein, dass das Registergericht dann auch wirklich zuständig ist.

Welches dieser Registergerichte in NRW dann konkret zuständig ist, hängt zunächst einmal vom Sitz der gesuchten Gesellschaft, Verein, Genossenschaft oder Partnerschaft ab. Aber das ist nur eine grobe Richtlinie, oft gibt es auch hier Abweichungen. So kann zum Beispiel eine GmbH in NRW ihren Sitz haben, aber bei einem Handelsregister in einem anderen Bundesland registriert sein. Das kommt sicher nicht sehr häufig vor, aber es gibt diese Fälle.

Was kann man hier tun?

Wenn Sie die Auskünfte von einem der Registergerichte schnell benötigen und nicht die Zeit haben, das alls selbst herausfinden möchten, denn sollten Sie einen Onlineservice nutzen. Da reicht es oft aus, wenn Sie die vorhandenen Daten in eine Such- bzw. Auftragsmaske eingeben. Das zutreffende Registergericht wird dann dort herausgesucht, bevor der betreffende Registerauszug abgerufen wird. Das fängt an mit einem Handelsregisterauszug, geht weiter mit einer Gesellschafterliste bis hin zu weiteren Registerausdrucken.

Welche Informationen von den Registergerichten in NRW können geliefert werden?

Beispielsweise geht aus einem „Ausdruck aus dem Handelsregister“ , welcher oft einfach auch nur Handelsregisterauszug genannt wird, hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Seit der Einführung der elektronischen Registerführung (2005) gibt es keine Registerauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern sie werden nun „amtlicher Ausdruck“ bzw. einfach nur „Ausdruck Handelsregister“ genannt. Allerdings ist z.B. alte Begriff „Handelsregisterauszug“ oder „Vereinsregisterauszug“ noch sehr gebräuchlich. Ein Auszug aus dem Registergericht über einen Verein, eine Genossenschaft oder eine Partnerschaft orientiert sich von seinem Aussehen her am Handelsregisterauszug.

Auftragsarten / Registergerichte NRW (bzw. deutschlandweit):
1.
Ein aktueller Ausdruck aus einem Registergericht in NRW gibt ausschließlich den tagaktuellen Registerstand wieder. Ohne gelöschte (dann gerötet) oder erklärende Eintragungen.
2.
Ein chronologischer Ausdruck aus einem Registergericht in NRW gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) wieder. Das beginnt mit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung. Dieser Auszug ist in tabellenförmiger Aufstellung wieder.
3.
Ein historischer Ausdruck aus Registergericht NRW zeigt das lediglich das eingescannte alte Registerkarteiblatt, welches bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung geführt wurde. Dieser Ausdruck ist daher nicht mehr aktuell, denn er endet ca. 2005/ 2006.

Wie gesagt, wenn Sie sich nicht selbst die Mühe machen wollen, dann können Sie über den nachfolgenden Link Ausdrucke oder Auszüge von einem der Registergerichte in NRW abrufen lassen. Das betrifft unbeglaubigte Dokumente genauso wie beglaubigte, bis hin zu einer Apostille.

Das alles geschieht hier ohne irgendwelche Mitgliedschaften, Abos, Login-Daten o.ä.

Auftragsformular anschauen: Registergerichte NRW – Ausdrucke und Auszüge

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