Durchsuchen nach
Tag: S.à.r.l.

Das Handelsregister in Luxemburg, die häufigen Rechtsformen

Das Handelsregister in Luxemburg, die häufigen Rechtsformen

Beim Handelsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) müssen sich Kapitalgesellschaften als auch Einzelkaufleute registrieren, wobei man bei den Kapitalgesellschaften am häufigsten auf die „Société à responsabilité limitée“, abgekürzt: S.A.R.L., trifft. Diese Gesellschaftsform entspricht in etwa der deutschen GmbH, mit diesen Besonderheiten:

Die Beurkundung erfolgt notariell und wird anschließend im Amtsblatt (Mémorial) veröffentlicht. Die Anzahl der Gesellschafter ist auf 40 Personen begrenzt, das Mindeststammkapital beträgt 12.394,68 Euro.
Die S.A.R.L. wird von mindestens einem Geschäftsführer verwaltet, welcher nicht Gesellschafter sein muss. Ab einer Gesellschafterzahl von 25 ist die Bestellung eines Verwaltungsrates erforderlich.

SARL (Société à responsabilité limitée)

Anzutreffen ist auch die Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts „Société anonyme“, abgekürzt: S.A.
Die Gründungsvoraussetzungen für eine S.A. sind:
– mindestens eine juristische oder natürlich Person
– Mindestgrundkapital: 30.986,69 EUR, wobei mindestens 25% des gezeichneten Kapitals eingezahlt sein müssen
– Die S.A. muss entweder monistisch (Verwaltungsrat) oder dualistisch (Direktorium und Aufsichtsrat) organisiert sein
– für die Verbindlichkeiten haftet die S.A. gegenüber den Gläubigern mit dem Gesellschaftsvermögen
– wenn Kapital nicht wirksam gezeichnet wurde, dann haften die Gründer für das gesamte Kapital

Sie suchen nähere Informationen über eine Firma aus dem Handelsregister Luxemburg? Oder Sie benötigen einen schriftlichen Auszug?

Es gibt in Luxemburg keinen Handelsregisterauszug, wie man diesen aus Deutschland kennt. Denn die früheren und damit gelöschten Angaben fehlen darauf. Es wird also immer nur der tagaktuellen Eintragungsstand aufgeführt. Die frühere Daten, wie frühere Gesellschafter / Teilhaber,  alte Firmierungen, Adressänderungen u.a. sind lediglich auf den jeweiligen Veränderungsmeldungen festgehalten. Diese sollten dann bestellt werden. In aller Regel sind diese jedoch nur in französischer Sprache abgefasst. Bei einem Handelsregisterauszug hingegen ist das anders, denn der ist in aller Regel zweisprachig abrufbar.

Falls Sie Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns bitte. Ansonsten füllen Sie bitte das Auftragsformular aus und warten bitte die Bestätigungsemail als Zeichen, dass der Auftrag läuft.

Dann sollten Sie diesem Link folgen: Handelsregisterauszug Luxemburg

Views: 3214