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Tag: Sacheinlage

GmbH: Stammkapital und Stammeinlage, was ist der Unterschied?

GmbH: Stammkapital und Stammeinlage, was ist der Unterschied?


Im Geschäftsleben werden beide Begriffe oft unbedacht vermengt, denn die wenigsten wissen, dass es sich hier 2 verschiedene Dinge handelt. Am einfachsten kann es erklärt werden an der Gesellschaftsform „GmbH“.

Beginnen wir mit dem Stammkapital:

In Deutschland muss eine GmbH über ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro verfügen. Bei der Eintragung ins Handelsregister ist diese vor der Gründung einer GmbH einzuzahlen. Allerdings ist es kein Muss, den gesamten Betrag in bar einzuzahlen, sondern er kann in bar und auch in Form von Sacheinlagen vorhanden sein muss. Eine Sacheinlage können sein Maschinen, Gebäude oder auch Patente. Diese Sacheinlagen werden bewertet und in die Gesellschaftskapitalaufbringung einbezogen.

Es ist übrigens auch möglich, dass das Stammkapital über Kredite aufgenommen wird, unter Beachtung der dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Verständlicherweise ist das sehr risikovoll, so dass erwogen werden sollte eine Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen anstatt einer GmbH.

Mit diesem Mindeststammkapital von 25.000 EUR haftet die GmbH also im Schadensfall. Wohl aus diesem Grund spricht man beim Mindeststammkapital auch von der Haftungssumme. Erwähnenswert ist an dieser Stelle, dass das Privatvermögen der Gesellschafter der GmbH nicht in Anspruch genommen wird.

Die Höhe des Stammkapitals wird in das Handelsregister eingetragen und ist für jedermann sichtbar. Am Gründungsstichtag müssen die GmbH-Gründer allerdings nur 50% dieser 25.000 EUR nachweisen. Aber: Sollte es zur Insolvenz oder einem Haftungsschaden kommen, dann haftet die Gesellschaft trotzdem zu jeder Zeit mit der vollen Summe von 25.000 EUR.

Wenn von Mindeststammkapital die Rede ist, dann bedeutet dies, dass nach oben keine Grenzen gesetzt sind, auch wenn das wenig sinnvoll ist, denn gerade der Umfang der Haftung soll ja begrenzt werden. Aber für den Erhalt von Krediten kann es eine Rolle spielen. Für so eine Erhöhung kommen Baranlage und auch Sachanlagen in Betracht.

Wie ist das mit der Stammeinlage einer GmbH ?

Eine Stammeinlage ist hingegen lediglich der anteilige Betrag, den ein oder die Gesellschafter zum gesamten Stammkapital beitragen. Die Beträge können dabei unterschiedlich hoch sein. Wenn beispielsweise 3 Gesellschafter jeweils 9.000 EUR als Stammeinlage einzahlen, dann erzeugt dies ein GmbH-Stammkapital von 27.000 EUR.

Natürlich müssen, um beim Beispiel zu bleiben, die 3 Gesellschaft nicht die vollen 9.000 EUR einzahlen, sondern jeder der 3 Gesellschafter muss bei der GmbH-Gründung mindestens 25% seiner Stammeinlage einbringen. Insgesamt müssen aber 12.500 Euro erreicht werden.

Wann sind Stammkapital und Stammeinlage identisch?

Bei einer GmbH, die nur aus einer Person besteht, da fällt dann Stammkapital und Stammeinlage zusammen. Natürlich muss auch hier nicht der gesamte Betrag in bar eingezahlt werden, auch hier ist eine Mischung mit Sacheinlagen möglich.

Noch ein Wort in diesem Zusammenhang zur sog. Mini-GmbH, womit die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gemeint ist, kurz auch als UG bezeichnet. Diese Rechtsform bietet sich ja an bei Existenzgründern bzw., bei denen, die das Stammkapital einer GmbH nicht aufbringen können. Diess diese benötigt nur ein Stammkapital von 1 EUR pro Gesellschafter.

Soviel zum Unterschied zwischen Stammkapital und Stammeinlage. Das gesamte Stammkapital besteht als aus der Summe der einzelnen Stammeinlagen der Gesellschafter. Das ist damit dann auch die Haftungssumme einer GmbH.

Sollten Sie einmal einen Handelsregisterauszug abrufen, dann können Sie dort den Begriff Stammkapital finden, nicht jedoch den der Stammeinlage. Dafür müssten Sie die bei der GmbH separat geführte Gesellschafterliste mit abrufen. Dort finden Sie die Anteilseigner mit ihren Stammeinlagen.

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