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Tag: Shareholder

Ltd. – Auszug aus dem Handelsregister.

Ltd. – Auszug aus dem Handelsregister.

Ltd. – Gesellschaft aus England, bei welchem Handelsregister bekommt man einen Auszug?

Die meisten der Ltd. – Gesellschaften, auf die man hier in Deutschland trifft, sind beim Handelsregister in England registriert, beim Companies House in Cardif. Allerdings sind als Sitz auch Irland, Guernsey oder die Kanalinseln möglich.
Beim Companies House in England kann man eine Vielzahl von Dokumenten über eine einzelne englische Ltd. abrufen, allerdings meist kostenpflichtig. Der Hauptunterschied zum Handelsregister in Deutschland ist der, dass eine Ltd. viel häufiger Unterlagen einreichen muss, auch dann, wenn es keinerlei Veränderungen im Verhältnis zum Vorjahr gab. Das bedeutet, das mit jedem Jahr ihrer Existenz die Anzahl der hinterlegten und abrufbaren Dokumenten ansteigt. Neben Kenntnissen in Englisch ist daher auch Fachwissen nötig, z.B. darüber, welche Dokumente man genau benötigt.

So ist ein Annual Account der Jahresabschluss (Finanzen) ist, der Annual Return ein Statusbericht über das letzte Geschäftsjahr ist. Ein Director kommt dem Geschäftsführer einer GmbH gleich, ein Shareholder ist ein Gesellschafter.

Natürlich, Sie können sichin diese Problematik einarbeiten.Aber meist ist es günstiger, mit dem Abruf von Dokumenten jemanden zu beauftragen, der sich damit auskennt.Oder jedenfalls jemanden, der Erfahrungen mit dem Aufbau des Handelsregisters in England hat. Sonst kann nämlich es für Sie sehr unübersichtlich werden. Der Grund liegt darin, eine Ltd. jedes Jahre eine Reihe von Dokumenten einreichen muss, da kommt über die Jahre etwas zusammen. Das ist ist anders als beim deutschen Handelsregister.

Gibt es bei Ltd. eine Alternative zum englischen Handelsregister?

Ja, die gibt es. Wenn die englische Ltd. ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie sich nicht nur im Handelsregister England eintragen. Sie benötigt dann auch im deutschen Handelsregister noch eine Zweigniederlassung. Das sollte Sie also zuerst einmal prüfen, denn dann können Sie einen „deutschen“ Handelsregisterauszug abrufen.

Wenn Sie es jedoch genauer wissen wollen und auf der sicheren Seite sein wollen, dann sollte man allerdings auch beim Handelsregister in England prüfen. Denn es ist schon passiert, dass die Zweigniederlassung in Deutschland noch registriert, die eigentliche englische Ltd. beim Handelsregister in England aber bereits gelöscht war. So eine Löschung kann in England vom Companies House recht schnell passieren:  Wenn eine englische Ltd. über einen längeren Zeitraum Einreichungspflichten versäumt hat. So eine Löschung wird allerdings dem Handelsregister in Deutschland nicht mitteilt, worauf die Ltd.-Gesellschaft in Deutschland einfach weiter aktiv ist. Über die Gründe kann man spekulieren, aber wichtig ist, dass die hiesigen Amtsgerichte diese Möglichkeit nicht von sich aus prüfen.

Wir holen seit Jahren die Auskünfte über englische Ltd. – Gesellschaften ein und wissen, welche Datensätze relevant sind und welche eher nicht. Diese Dokumente werden dann kurzfristig per email übermittelt.

Auftragsformular:   Ltd.-Handelsregister

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