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Tag: Shareholder

Haftungsrisiko der Ltd.-Shareholder (Gesellschafter)

Haftungsrisiko der Ltd.-Shareholder (Gesellschafter)

Wie hoch ist das Haftungsrisiko der Ltd.-Shareholder (Gesellschafter)?

Das Haftungsrisiko eines Ltd.- Sharholders ? Die Private Company eignet sich für kleinere Unternehmen mit geringem Kapitalbedarf, da es im englischen Recht keine Vorschrift gibt, die eine Mindestkapital vorschreibt. Deshalb sind die in Deutschland üblichen Haftungstatbestände wie die Durchgriffshaftung nicht vorhanden. Die Haftung der Ltd. beschränkt sich auf das eingezahlte Kapital, einen wie im deutschen Recht bekannten sog. existenzvernichtender Eingriff durch Kapitalentzug, der eine Haftung begründen könnte, gibt es daher nicht.

Eine Haftung der Gesellschafter für Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft ist grundsätzlich ausgeschlossen. Im Fall der Liquidation der Private Company haften die Gesellschafter einer Private Company Limited by Shares in Höhe der noch nicht erbrachten Einlage, bei einer Private Company Limited by Guarantee beschränkt sich diese auf die im Memorandum festgesetzten Nachschussbeiträge.
Anders sieht es aus mit dem Haftungsrisiko , wenn der Ltd. pflichtenwidrig Kapital entzogen und sog. unerlaubte Handlungen begangen werden. Dann könnte eine Haftung einsetzen, besonders, wenn die Ltd. von Deutschland aus agiert. Es wäre dann ggf. möglich, dass das viel stärker greifende deutsche Recht greift. Das Privatvermögen der Ltd.-Gesellschafter ist besser geschützt als das der GmbH-Gesellschafter.

In England beim Handelsregister gibt es kein Dokument, welches mit einem deutschen Handelsregisterauszug vergleichbar wäre. Man muss sich die Dokumente selbst zusammenstellen. Auf dem Auftragsformular finden Sie weitere Details.

Auftragsformular:  Ltd.-Shareholder (Gesellschafter)

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