Was ist denn ein „Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister“ ?

Was ist denn ein „Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister“ ?

Zunächst muss man wissen: Das Wörtchen „amtlich“ bedeutet „beglaubigt“.  An die Stelle des  „amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug“ trat daher mit der Einführung des elektronischen Handelsregisters der „amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister“. Im Gegensatz dazu, werden die unbeglaubigten Auszüge nur noch als „Ausdruck aus dem Handelsregister“ bezeichnet.

Und wo bekommt man so einen Ausdruck aus dem Handelsregister her, beglaubigt oder unbeglaubigt?

Man bekommt so einen Ausdruck direkt vom Amtsgericht, auf die gute alte Art, ausgedruckt in Papierform. Wenn man aber gerade nicht vor Ort beim Amtsgericht ist, dann dauert es natürlich alles seine Zeit (Postweg).

Hier gibt es eine schnellere Möglichkeit. Schon innerhalb von wenigen Minuten können Sie einen Auszug erhalten. Den können Sie sich dann selbst ausdrucken, denn der wird Ihnen im PDf-Format per email zugeschickt.  Allerdings betrifft dies nur unbeglaubigte Auszüge. Der amtliche, also beglaubigte Ausdruck aus dem Handelsregister muss erst beim Amtsgericht erstellt werden. Da dieser nur in Papierform vorliegt, müssen wir Ihnen diesen per Post zuschicken. Übrigens können Sie auch eine Gesellschafterliste beglaubigen lassen. Auch diese muss dann per Post an Sie geschickt werden.

Inhaltlich unterscheidet sich der „Amtliche Ausdruck aus dem Handelsregister“ übrigens nicht vom normalen Ausdruck. Der „amtliche Ausdruck“ wird jedoch von seiten des Amtsgerichtes mit einem Siegel versehen, aber nicht immer und dann ist er hin und wieder auch unterschrieben.

Muss man sich dafür irgendwo anmelden oder registrieren?

Den „Amtlichen Ausdruck aus dem Handelsregister“ bekommen Sie über den Link ohne Anmeldung oder Mitgliedschaft und in der Regel auch ohne Vorkasse. Das betrifft auch die Gesellschafterliste.

Preiswerter und schneller als ein beglaubigter Ausdruck ist ein unbeglaubigter Ausdruck aus dem Handelsregister. Diesen erhalten Sie innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege (PDF-Format zum Speichern und Ausdrucken). Meist reicht dies auch aus. Beglaubigte Formen benötigt man gelegentlich für Kfz-Anmeldungen etc.

Wenn Sie Fragen haben, dann rufen Sie einfach an oder kontaktieren uns  einfach.

Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister

Views: 2981

Kommentare sind geschlossen.