Was ist der Geschäftszweck oder Gegenstand einer Ltd.?
Wie erfährt man den Geschäftszweck oder Gegenstand einer Ltd., also den Gegenstand des Unternehmens?
Eine Ltd. , meist ist diese in England registriert, aber diese Gesellschaftsform ist vor allem im englischsprachigen Raum sehr vertreten. Hier in Europa kommen daher auch noch weitere Länder in Betracht: Irland, Guernsey, Jersey oder auch Malta.
Eine Ltd. wird in der Regel mit einem mehr oder weniger standardisierten Gesellschaftsvertrag gegründet, der bereits einen allgemeinen Geschäftszweck enthält, nämlich jegliche gewerbliche Tätigkeit. Mehr muss nicht angegeben werden und wird es auch in der Praxis nicht. Eine Ltd. kann also den Gegenstand ihres Geschäftes nach Belieben ändern, ohne dies bekannt gegeben zu müssen.
Wie sieht es dann mit der Zweigniederlassung in Deutschland aus?
Schließlich muss jede in einem deutschen Handelsregister eingetragene Firma ihren Geschäftszweck angeben. Und wenn die Ltd. hier in Deutschland vordergründig aktiv ist, dann muss sie ja auch in das Handelsregister eingetragen werden. Wenn die Ltd. sich mit der Zweigniederlassung beim Handelsregister und den weiteren Behörden anmeldet, dann muss sie den Geschäftszweck angeben, aber nur für die deutsche Zweigniederlassung. Das hiesige Handelsregister prüft nicht, ob es eine Diskrepanz zwischen dem Geschäftszweck der Ltd. in Deutschland und dem in England angegebenen Geschäftszweck gibt.
Auskunftsmöglichkeiten über die bei dieser Rechtsform häufigen Rechtsbegriff gibt es hier, oder so schauen sich jetzt schon das Auftragsformular an:
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